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Nebenamtliche Übungsleiter der Fachverbände

Der Förderbetrag wird wie folgt ermittelt:

Der Mindeststundenfaktor ist der garantierte Betrag, wenn alle angemeldeten Stunden abgerufen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann sich dieser Betrag entsprechend positiv verändern. Der endgültige Stundenfaktor wird nach Vorlage aller tatsächlich gehaltenen Stunden (zzgl. der Auflistung aller im Dezember noch zu haltenden Stunden) im Dezember errechnet. Die Auszahlung findet noch im Dezember statt.

Spezielle Förderbedingungen:

  • Es werden nur Übungsleiter/Trainer (Mindestalter 18 Jahre) mit gültiger DOSB-Lizenz bezuschusst.
  • Der Vertrag zwischen Fachverband und Übungsleiter/Trainer muss dem Sportbund Rheinland vorliegen.
  • Der Fachverband bestätigt mit der Abgabe des Antrags, dass ihm von allen zur Bezuschussung beantragten Lizenzinhabern ein unterschriebener Verhaltenskodex zum Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vorliegt.
  • Es werden pro Person maximal 120 Stunden im Jahr gefördert.
  • Die Vorlage der geplanten Stunden muss bis zum 31.03. des laufenden Jahres erfolgen. Verspätet eingehende Jahressammelanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Der Zuschusssatz darf das tatsächlich gezahlte Honorar nicht überschreiten.
  • Die Überweisung der Zuschussbeträge erfolgt gegen Ende des Jahres in einem Betrag. Alle geleisteten Stunden und eine Auflistung der Stunden, die für den Monat Dezember noch geplant werden, müssen bis zum 30.11. dem Sportbund vorliegen. Sollte zwischen geplanten und tatsächlich durchgeführten Stunden im Dezember ein großer Unterschied sein, ist dies dem Sportbund spätestens zum 31.01. schriftlich mitzuteilen. Der Sportbund Rheinland behält sich vor zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern.