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Zuschüsse für Sportveranstaltungen der Vereine

Sportveranstaltungen der Vereine werden im Einzelfall gefördert. Der Zuschuss beträgt bis zu maximal 2.500,00 Euro. Bezuschusst wird i.d.R. die Ausrichtung von nationalen oder internationalen Meisterschaften sowie überregional bedeutsame Sportereignisse. Die Bezuschussung wird i.d.R. in Abstimmung mit dem Landessportbund vorgenommen.

Spezielle Förderbedingungen:

  • Sportveranstaltungen deren Erlöse teilweise oder ganz einem wohltätigen Zweck gespendet werden, können nicht bezuschusst werden.
  • Die Antragstellung muss vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Mit Einreichung des Antrags ist ein Kostenplan vorzulegen.
  • Es werden Veranstaltungen gefördert, bei denen keine Preisgelder o.ä. gezahlt werden oder solche, bei denen Preisgelder o.ä. nachweislich zweckgebunden und vollständig von dritter Seite finanziert werden.
    Werden Preisgelder o.ä. gezahlt, die nicht zweckgebunden und vollständig von dritter Seite finanziert werden, ist jedoch eine Förderung als Anerkennung* möglich.
  • Es werden Veranstaltungen gefördert, die nicht mit einem Überschuss abschließen. Gefördert werden kann insofern maximal der Fehlbetrag.
  • Veranstaltungen, die nicht mit einem Defizit abschließen oder bei denen der vorgesehene Förderbetrag höher ist, als das ausgewiesene Defizit, können jedoch als Anerkennung* gefördert werden.
  • Nach der Veranstaltung ist eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben sowie des sich daraus ergebenden Defizites/Überschusses einzureichen. Wenn es sich um einen Anerkennungsbetrag handelt, benötigen wir darüber hinaus eine Rechnung mind. in Höhe der Bewilligung.

*Anerkennung:
Da die Organisation und Durchführung von Meisterschaften und Wettkämpfen mit überregionaler Bedeutung, mit denen für den Sport insgesamt oder speziell für einzelne Sportarten Werbung gemacht wird, ist nur mit dem hohen ehrenamtlichen Engagement von zahlreichen, unentgeltlich tätigen Helferinnen und Helfern möglich.

Zur Anerkennung dieses besonderen Engagements kann im Rahmen der Ehrenamts- und Vereinsförderung für entsprechende Veranstaltungen ein Anerkennungsbetrag von bis zu 1.000 Euro bewilligt werden, der gegen Vorlage von Belegen zweckgebunden für Sportgeräte, Ehrenpreise oder Pokale ausgezahlt werden kann.

  • I.d.R. erfolgt die einleitend beschriebene Abstimmung mit dem LSB dergestalt, dass der LSB bei Deutschen und internationalen Meisterschaften und Spitzensportevents in der jeweiligen Höchstleistungsklasse (meist Männer und Frauen) sowie im Jugend- und Juniorenbereich fördert. Der SBR fördert i.d.R. die verbleibenden Meisterschaften und Altersklassen, (Bsp.: Westdeutsche Meisterschaften) und Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung. Es kann ein Finanzierungsplan angefordert werden.
  • Die Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage von auf den Verein ausgestellten Originalrechnungen, mindestens in Höhe des bewilligten Zuschussbetrages.
  • Der Zuschuss muss innerhalb von drei Monaten nach Veranstaltungsende abgerufen werden.

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