Web-Seminar: E-Rechnung im Verein am 25.11.2024

Ab dem 01.01.2025 gilt grundsätzlich die Pflicht, E-Rechnungen versenden und empfangen zu können. Die Vorschriften zur E-Rechnung gelten auch für gemeinnützige Vereine, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen erbringen bzw. verkaufen. Auch wenn ein Verein Kleinunternehmer ist, gilt die Pflicht zur E-Rechnung. Betroffen sein können somit der Zweckbetrieb, die Vermögensverwaltung oder der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Für Vereine gibt es eine Übergangsregelung hinsichtlich der Ausstellung von E-Rechnungen bis 2027, aber, Vereine müssen ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können. Unser Seminar zeigt Ihnen auf, was Sie hinsichtlich der E-Rechnung beachten müssen, welche Voraussetzungen Sie schaffen müssen, um E-Rechnungen zu empfangen und auszustellen und welche Ausnahmen es gibt.
Montag, 25.11.2024, 18:00 – 20.00 Uhr
mit Horst Lienig, Steuerberater
Online - Von Ihrem Zuhause
Das Seminar wird aufgezeichnet und im Nachgang den Mitgliedsvereinen zur Verfügung gestellt.
Termine
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01.12.2025
- 31.01.2026
Bestandsmeldung der Vereine -
01.12.2025
- 31.03.2026
Lizenz-Bezuschussung beantragen -
22.12.2025
- 02.01.2026
Haus des Sports geschlossen





