Was muss bei Public-Viewing-Veranstaltungen anlässlich der EM 2016 beachtet werden?

Die Fußball-EM 2016 in Frankreich vom 10. Juni bis 10. Juli wird wieder zahlreiche Veranstaltungen in Deutschland mit sich bringen, bei denen Fans sich vor den Bildschirmen versammeln um gemeinsam den erhofften Siegen entgegen zu fiebern. Solche Veranstaltungen finden überall statt, sei es auf öffentlichen Plätzen, in Gaststätten und Biergärten, aber auch bei Vereinen. Dabei geht es auch um ein durchaus lukratives Geschäft.
Jeder Veranstalter von Public-Viewing-Events muss dabei aber auch rechtliche Fragen beachten, um nicht später das Nachsehen zu haben.
Dabei geht es im Wesentlichen um folgende Fragen:
Zurück- Wann braucht man eine Lizenz der UEFA zur Durchführung solcher Veranstaltungen?
- Fallen GEMA-Gebühren an?
- Wer hat das Urheberrecht auf Logos, Bilder und Embleme der UEFA?
- Sonstige Genehmigungen und rechtliche Vorgaben der örtlichen Kommune?
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