Sportbund vergibt Zuschüsse für Sportgeräte, Pflegegeräte und Defibrillatoren

Förderbedingungen:
Zuschuss bis zu 20 % der anerkannten Gesamtkosten, maximal 1.000 Euro
Nur ein Antrag pro Jahr für Großsportgeräte (bei Vereinen ab 500 Mitgliedern zwei Anträge möglich)
Anschaffung erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids
Rechnungen und Zahlungsnachweise müssen im Portal hochgeladen werden
Der Zuschuss muss innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung abgerufen werden
Weiterverkauf der bezuschussten Geräte ist nicht erlaubt
Besondere Regelungen:
Langlebige Sportgeräte: Mindestkaufpreis von 500 Euro kann durch Addition mehrerer Geräte (Einzelpreis mindestens 50 Euro) erreicht werden.
Langlebige Großsportgeräte: Mindestkaufpreis 1.000 Euro kann durch Addition mehrerer Sportgeräte (Einzelanschaffungswert mindestens 500 Euro) erreicht werden.
Pflegegeräte: Förderung nur für Vereine mit eigener oder langfristig gepachteter Sportstätte, ab 500 Euro Einzelpreis.
Defibrillatoren: Sonderzuschuss zusätzlich zu anderen Anträgen möglich.
Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Jetzt informieren und rechtzeitig Antrag stellen!
Termine
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20.05.2025
#TrikotTag -
04.07.2025
SBR-Sommerfest: Netzwerktreffen & Dankeschön-Party -
12.09.2025
Kreistag des Sportkreises Rhein-Lahn -
21.09.2025
Sporterlebnistag