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Sportbund vergibt Zuschüsse für Sportgeräte, Pflegegeräte und Defibrillatoren

Das Tor ist kaputt, die Anzeigetafel zeigt nichts mehr an oder die Beschallungsanlage gibt keinen Ton von sich? Kein Problem! Sportvereine können beim Sportbund Rheinland Zuschüsse für die Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten sowie Defibrillatoren beantragen. Der Antrag muss vor dem Kauf online über das Vereinsportal www.SBR-LOKAL.de gestellt und von einem geschäftsführenden Vorstandsmitglied unterschrieben werden. Eine nachträgliche Förderung bereits gekaufter Geräte ist nicht möglich.

Förderbedingungen: 

  • Zuschuss bis zu 20 % der anerkannten Gesamtkosten, maximal 1.000 Euro 

  • Nur ein Antrag pro Jahr für Großsportgeräte (bei Vereinen ab 500 Mitgliedern zwei Anträge möglich) 

  • Anschaffung erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids 

  • Rechnungen und Zahlungsnachweise müssen im Portal hochgeladen werden 

  • Der Zuschuss muss innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung abgerufen werden 

  • Weiterverkauf der bezuschussten Geräte ist nicht erlaubt 

Besondere Regelungen: 

  • Langlebige Sportgeräte: Mindestkaufpreis von 500 Euro kann durch Addition mehrerer Geräte (Einzelpreis mindestens 50 Euro) erreicht werden. 

  • Langlebige Großsportgeräte: Mindestkaufpreis 1.000 Euro kann durch Addition mehrerer Sportgeräte (Einzelanschaffungswert mindestens 500 Euro) erreicht werden. 

  • Pflegegeräte: Förderung nur für Vereine mit eigener oder langfristig gepachteter Sportstätte, ab 500 Euro Einzelpreis. 

  • Defibrillatoren: Sonderzuschuss zusätzlich zu anderen Anträgen möglich. 

Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Jetzt informieren und rechtzeitig Antrag stellen! 

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