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Sorgenfreies Engagement: So sind Übungsleitende abgesichert

Wenn Trainer*innen sich bei ihrer Vereinsarbeit verletzen oder für vermeintliche Fehler haften sollen: Dann sind das Fälle für die ARAG Sportversicherung.
Foto: AdobeStock/kudosstudio

Auf den Punkt

Ehrenamt im Sport mit Sicherheit: Übungsleitende sind bei eigenen Unfällen abgesichert.

  • Risikofrei agieren: Die ARAG-Sportversicherung schützt Trainer*innen vor Schadensersatzansprüchen, falls Sportler*innen sich verletzen.
  • Wertvolles Engagement auch ohne Mitgliedschaft: Übungsleiter*innen müssen nicht zwingend Mitglied im Verein sein.

Trainer*innen und Übungsleitende sind im organisierten Sport unverzichtbar. Wie schön, dass immer noch viele Freiwillige trotz einiger Hürden diese verantwortungsvollen und anspruchsvollen Aufgaben übernehmen. Sie müssen sich aus- und weiterbilden, können für ihre Fehler haftbar gemacht werden und üben ihre Tätigkeit in ihrer Freizeit aus. Dafür leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft und können stolz auf ihr ehrenamtliches Engagement sein.

Abgesichert im Ehrenamt

Die Sportversicherung greift, wenn sie einen Unfall erleiden, oder wenn man ihnen vorwirft, dass sie einen Schaden verursacht haben.

Wenn sich Sportler*innen verletzen, richtet sich der Vorwurf schnell gegen die Übungsleitenden, dass sie eine Hilfestellung nicht vorschriftsmäßig ausgeübt, eine Übung falsch erklärt oder ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten.

Die ARAG-Sportversicherung stärkt den Übungsleitenden in solchen Fällen den Rücken. Sie prüft den Schadens¬ersatzanspruch, befriedigt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche – nötigenfalls auch gerichtlich – ab. Übungs¬leitende können ganz entspannt bleiben: Sie werden von der ARAG von den Schadensersatzansprüchen freigestellt.

Durch den umfassenden Schutz der ARAG-Sportversicherung können Übungsleitende ihre Aufgaben daher mit dem nötigen Vertrauen und der Sicherheit ausüben, die sie verdienen. Die fortwährende Unterstützung und Absicherung durch die Versicherung ermöglichten ihnen, sich voll und ganz auf ihre wichtige Arbeit zu konzentrieren und somit einen positiven Einfluss auf das Leben der Sportler*innen zu nehmen.

Die Bedeutung der Freiwilligenarbeit im Sport kann nicht genug betont werden. Ohne die unermüdliche Arbeit und das Engagement der Übungsleitenden würden viele Sportvereine und -programme nicht existieren. Ihre Bereitschaft, Zeit und Energie in die Ausbildung und Förderung der Sportler*innen zu investieren, trägt maßgeblich zur Entwicklung der Gemeinschaft bei und fördert ein gesundes, aktives Leben.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass Übungsleitende die Anerkennung und Unterstützung erhalten, die sie verdienen. Die ARAG-Sportversicherung ist ein unverzichtbarer Partner in diesem Bestreben, indem sie den notwendigen Schutz und die Sicherheit bietet, die Übungsleitende brauchen, um ihre Aufgaben erfolgreich und sorgenfrei zu erfüllen.

Was ist, wenn Übungsleitende keine Vereinsmitglieder sind?

Auch Personen, die nicht Mitglied in einem Verein sind, können als Übungsleitende für einen Verein tätig werden. Für den Versicherungsschutz ist dies unproblematisch, denn der Sportversicherungsvertrag besteht auch ausdrücklich dann, wenn Übungsleitende kein Vereinsmitglied sind. Der Vereinsvorstand ist also nicht gezwungen, Übungsleitende – neben ihrer eigentlichen Übungsleitertätigkeit – auch zusätzlich noch für eine Vereinsmitgliedschaft zu gewinnen.

Wenn ihr mehr über den Versicherungsschutz im Rahmen der Sportversicherung wissen möchtet, freuen wir uns über euren Anruf. Erkundigt euch bei den Mitarbeitenden des Versicherungsbüros beim Sportbund Rheinland, die für weitere Informationen sowie zu allen weiteren Fragen rund um die Sportversicherung gern zur Verfügung stehen.

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