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SBR unterstützt Bauvorhaben - auch Zuschüsse für barrierefreies Bauen

Barrierefreies Bauen ist nicht nur ein gesellschaftliches und rechtliches Muss, sondern auch eine nachhaltige Investition in die Zukunft des Vereins. Der Sportbund Rheinland (SBR) bietet Vereinen finanzielle Unterstützung für Bauprojekte an. Darunter fallen auch Maßnahmen zum barrierefreien Bauen.
Rollstuhl stehend auf einer Rollstuhlrampe. Daneben ist ein Teil der Treppe zu sehen, auf dem Werkzeug liegt.
Foto: AdobeStock/toa555

Hier sind die wichtigsten Infos rund um die Bauzuschüsse des SBR zusammengefasst:

Planung und Vorbereitung

Der erste Schritt für Vereine besteht darin, eine klare Vorstellung davon zu entwickeln, welche Baumaßnahmen umgesetzt werden sollen. Die Maßnahmen sollten langfristig und gründlich geplant werden, um eine nachhaltige und gut durchdachte Umsetzung zu gewährleisten.

Sobald der grobe Plan steht, ist es wichtig, sich mit Fachfirmen in Verbindung zu setzen. Diese können den Verein professionell beraten und helfen, die Maßnahme bestmöglich umzusetzen. Dabei werden die konkreten Anforderungen ermittelt und technische sowie bauliche Lösungen vorgeschlagen.

Kostenvoranschläge und Bauanträge

Um die Fördermöglichkeiten des Sportbundes Rheinland in Anspruch nehmen zu können, müssen für die geplante Maßnahme Kostenvoranschläge vorliegen. Diese sind ein wesentlicher Bestandteil des Zuschussantrags und müssen beim Antrag eingereicht werden. Je nach Bauvorhaben kann es zudem notwendig sein, offizielle Bauanträge bei den zuständigen Behörden zu stellen.

Finanzierungsplan erstellen

Wenn die Gesamtkosten feststehen, muss ein detaillierter Finanzierungsplan erstellt werden. Hierbei sollten folgende Fragen geklärt werden:

  • Finanzielle Mittel des Vereins: Wie viel Geld hat der Verein bereits angespart?
  • Zuschussmöglichkeiten: Welche Zuschüsse können, bspw. beim SBR, beantragt werden?
  • Fremdfinanzierung: Muss ein Teil der Kosten durch Kredite oder andere Finanzierungsmöglichkeiten gedeckt werden?
  • Fristen: Gibt es bestimmte Fristen, die für die Beantragung von Zuschüssen oder Bauanträgen eingehalten werden müssen?
  • Pachtverträge: Bei größeren Baumaßnahmen könnte es notwendig sein, bestehende Pachtverträge zu verlängern.
  • Eigenleistungen: Welche Arbeiten können von Vereinsmitgliedern in Eigenleistung erbracht werden?
  • Baufirmen: Welche Arbeiten müssen zwingend von Fachfirmen übernommen werden?

Bauzuschüsse des Sportbundes Rheinland

Der Sportbund Rheinland bietet zwei Förderprogramme an:

  1. Zuschüsse für Maßnahmen bis 10.500 Euro
  2. Zuschüsse für Maßnahmen bis 75.000 Euro

Durch diese Fördermöglichkeiten haben Vereine die Chance, notwendige Baumaßnahmen, wie etwa den barrierefreien Ausbau ihrer Sportanlagen, mit finanzieller Unterstützung umzusetzen. Bezuschusst werden bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Gesamtbaukosten. Auch Baumaßnahmen über 75.000 Euro können bezuschusst werden, allerdings nicht über den SBR. Hier erfolgt die Antragsstellung über den/die Sportkreisvorsitzende*n und die jeweilige Kreisverwaltung.

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