SBR unterstützt Bauvorhaben - auch Zuschüsse für barrierefreies Bauen

Hier sind die wichtigsten Infos rund um die Bauzuschüsse des SBR zusammengefasst:
Planung und Vorbereitung
Der erste Schritt für Vereine besteht darin, eine klare Vorstellung davon zu entwickeln, welche Baumaßnahmen umgesetzt werden sollen. Die Maßnahmen sollten langfristig und gründlich geplant werden, um eine nachhaltige und gut durchdachte Umsetzung zu gewährleisten.
Sobald der grobe Plan steht, ist es wichtig, sich mit Fachfirmen in Verbindung zu setzen. Diese können den Verein professionell beraten und helfen, die Maßnahme bestmöglich umzusetzen. Dabei werden die konkreten Anforderungen ermittelt und technische sowie bauliche Lösungen vorgeschlagen.
Kostenvoranschläge und Bauanträge
Um die Fördermöglichkeiten des Sportbundes Rheinland in Anspruch nehmen zu können, müssen für die geplante Maßnahme Kostenvoranschläge vorliegen. Diese sind ein wesentlicher Bestandteil des Zuschussantrags und müssen beim Antrag eingereicht werden. Je nach Bauvorhaben kann es zudem notwendig sein, offizielle Bauanträge bei den zuständigen Behörden zu stellen.
Finanzierungsplan erstellen
Wenn die Gesamtkosten feststehen, muss ein detaillierter Finanzierungsplan erstellt werden. Hierbei sollten folgende Fragen geklärt werden:
- Finanzielle Mittel des Vereins: Wie viel Geld hat der Verein bereits angespart?
- Zuschussmöglichkeiten: Welche Zuschüsse können, bspw. beim SBR, beantragt werden?
- Fremdfinanzierung: Muss ein Teil der Kosten durch Kredite oder andere Finanzierungsmöglichkeiten gedeckt werden?
- Fristen: Gibt es bestimmte Fristen, die für die Beantragung von Zuschüssen oder Bauanträgen eingehalten werden müssen?
- Pachtverträge: Bei größeren Baumaßnahmen könnte es notwendig sein, bestehende Pachtverträge zu verlängern.
- Eigenleistungen: Welche Arbeiten können von Vereinsmitgliedern in Eigenleistung erbracht werden?
- Baufirmen: Welche Arbeiten müssen zwingend von Fachfirmen übernommen werden?
Bauzuschüsse des Sportbundes Rheinland
Der Sportbund Rheinland bietet zwei Förderprogramme an:
- Zuschüsse für Maßnahmen bis 10.500 Euro
- Zuschüsse für Maßnahmen bis 75.000 Euro
Durch diese Fördermöglichkeiten haben Vereine die Chance, notwendige Baumaßnahmen, wie etwa den barrierefreien Ausbau ihrer Sportanlagen, mit finanzieller Unterstützung umzusetzen. Bezuschusst werden bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Gesamtbaukosten. Auch Baumaßnahmen über 75.000 Euro können bezuschusst werden, allerdings nicht über den SBR. Hier erfolgt die Antragsstellung über den/die Sportkreisvorsitzende*n und die jeweilige Kreisverwaltung.
Termine
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12.09.2025
Kreistag des Sportkreises Rhein-Lahn -
21.09.2025
Sporterlebnistag -
25.10.2025
Info-Tag Seniorensport -
13.11.2025
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