Artikel merken

Neue Zuschussrichtlinien ab 2026: Das Wichtigste für Vereine auf einen Blick

Mit unserem Zuschussprogramm möchten wir die wertvolle Arbeit der Vereine weiter unterstützen und finanziell entlasten. Damit die verfügbaren Mittel angemessen verteilt werden können, gelten ab dem 01.01.2026 neue Zuschussrichtlinien.
Foto: AdobeStock/magele-picture

Wir haben die Neuerungen für Sie zusammengefasst:

Übungsleiter-Lizenzen
Die jährlich nachzuweisenden Stunden wurden von 40 auf 35 Stunden reduziert. Diese müssen auch bei einer Tätigkeit, die im Laufe des Jahres beginnt, erfüllt werden. Die Führung eines schriftlichen Stundennachweis ist weiterhin erforderlich.
Vereine, die in einer Spielgemeinschaft (SG), Leichtathletikgemeinschaft (LG) oder ähnlichen Gemeinschaften organisiert sind, können den Antrag für eine Lizenzperson nur über einen der beteiligten Vereine stellen.

Vereinsmanager im Nebenamt
Die bisher geforderten 100 Stunden pro Jahr entfallen. Stattdessen ist im Grundlagenjahr (Vorjahr des Antragsjahres) ein schriftlicher Vertrag zwischen Verein und Vereinsmanager erforderlich, der den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember abdeckt. Eine Bezuschussung der Lizenz ist im Jahr des Lizenzerwerbs noch nicht möglich. Diese Regelung gilt bereits seit dem 01.04.2025.

Vereinfachtes Antragsverfahren
Für Anträge auf Zuschüsse zu Lizenzen (Jugendleiter, Übungsleiter, Vereinsmanager im Neben- und Hauptamt) sowie für Sport- und Pflegegeräte sind keine Unterschriften mehr nötig. Entscheidend ist das rechtzeitige Absenden des Online-Antrags über das Vereinsportal SBR-LOKAL.de:

  • Lizenzzuschüsse: 01.12.2025 bis 31.03.2026
  • Sport- und Pflegegeräte: laufend möglich, solange das Jahresbudget reicht.

Alle Anträge – auch für Baumaßnahmen und Defibrillatoren – sind ausschließlich online über unser Vereinsportal www.SBR-LOKAL.de zu stellen. 

Zurück