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Neue Bescheinigungen für Sach- und Geldspenden

Das Bundesfinanzministerium führt neue Spendenbescheinigungen ein. Mit den neuen Bescheinigungen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass neu gegründete Vereine mit dem in 2013 eingeführten Ehrenamtsstärkungsgesetz vom Finanzamt als Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit nicht mehr eine vorläufige Bescheinigung sondern einen „Feststellungsbescheid über die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO“ erhalten.

Achtung: Ab dem 01.01.2014 dürfen nur noch die neuen Spendenbescheinigungen verwendet werden!

Spendenbescheinigung Sachspende

Spendenbescheinigung Geldspende

Ihre Ansprechpartnerin:
Barbara Berg, Tel.: (02 61) 1 35 - 1 45
E-Mail: Opens window for sending emailbarbara.berg(at)sportbund-rheinland.de

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