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Mitgliederversammlung im Verein – darauf ist zu achten

Gesetzliche Regeln, Stolperfallen und wichtige Tipps für Sportvereine: Für Sportvereine ist die Mitgliederversammlung von enormer Bedeutung und mit einigen Stolperfallen versehen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Infos.

Foto: AdobeStock/visoot

Was ist bei der Einberufung zu beachten?

Hier sind zwingend die Regelungen in der Satzung zu Form und Frist einzuhalten. Schreibt die Satzung eine Einladung über ein bestimmtes Presseorgan vor, ist zu beachten, dass die Mitglieder, die nicht im Einzugsbereich des Presseorgans wohnen, schriftlich eingeladen werden müssen. Schreibt die Satzung eine schriftliche Einladung vor, so genügt auch die E-Mail der Schriftform. Zur Einhaltung der in der Satzung vorgeschriebenen Frist ist zu beachten, dass für die Einhaltung der Frist nicht das Absenden, sondern der Zugang der Einladung maßgeblich ist.

Was muss die Tagesordnung der Mitgliederversammlung enthalten?

Prinzipiell alle Punkte der Mitgliederversammlung, über die eine Abstimmung erfolgen soll. Über Tagesordnungspunkte, die vorab nicht angekündigt waren, kann in der Mitgliederversammlung nicht abgestimmt werden. Lässt die Satzung das Einreichen von Anträgen nach erfolgter Einladung mit einer bestimmten Fristsetzung vor, so müssen diese Anträge den Mitgliedern zwingend über den Einladungsweg bekannt gegeben werden. Eine Ausnahme davon bilden sogenannte Dringlichkeitsanträge. Dringlichkeitsanträge sind Anträge, die in der Mitgliederversammlung gestellt werden. Dringlichkeitsanträge sind generell nur zulässig, wenn dies in der Satzung verankert ist. Im Rahmen eines Dringlichkeitsantrages können keine Gegenstände von hoher Bedeutung behandelt werden. Dringlichkeitsanträge z.B. auf Satzungsänderung oder Beitragserhöhung sind nicht zulässig.

Wann ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig?

Schreibt die Satzung eine Mindestteilnehmerzahl von Mitgliedern vor, so können Beschlüsse nur dann gefasst werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl anwesend ist. Enthält die Satzung die Regelung, dass die Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer beschlussfähig ist, so ist jeder gefasste Beschluss gültig, egal wie viele Vereinsmitglieder anwesend waren.

Wer ist in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt?

Sofern die Satzung das Stimmrecht auf ein bestimmtes Alter beschränkt, dürfen die Mitglieder bzw. in deren Vertretung die Erziehungsberechtigten an der Mitgliederversammlung zwar teilnehmen, aber nicht mit abstimmen. Weist die Satzung keine Einschränkung hinsichtlich des Stimmrechts auf, so hat jedes Mitglied in der Mitgliederversammlung eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Ist das Stimmrecht nicht begrenzt, so ist für Minderjährige folgendes in zu beachten; Kinder bis 7 Jahre sind geschäftsunfähig, hier müssen die gesetzlichen Vertreter das Stimmrecht ausüben.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind bedingt geschäftsfähig. Sie können mit Einverständnis der Eltern ihr Stimmrecht selbst ausüben.

Wann muss geheim abgestimmt werden?

In vielen Fällen enthält die Satzung dazu eine Regelung. Fehlt eine solche Satzungsregelung und ein Mitglied stellt einen Antrag auf geheime Abstimmung, so ist dieser Antrag der Mitgliederversammlung zur Abstimmung zu stellen. Entscheidet die Mitgliederversammlung mit Mehrheit für diesen Antrag, so ist geheim abzustimmen.

Können Mitglieder in den Vorstand gewählt werden, die bei der Wahl nicht anwesend sind?

Ja, dies ist möglich. Die Kandidat*innen müssen allerdings im Vorfeld schriftlich erklären, dass sie im Falle der Wahl das Amt annehmen. Diese Erklärung ist der Mitgliederversammlung bekannt zu geben und wird dem Protokoll der Mitgliederversammlung beigelegt.

Kann der Vorstand im Block gewählt werden?

Nein, generell müssen alle Vorstandsfunktionen einzeln zur Wahl gestellt werden, es sei denn, die Satzung lässt eine Blockwahl zu. Führt ein Verein eine Blockwahl ohne entsprechende Satzungsgrundlage durch und die Vertretungsberechtigung ändert sich, wird diese Änderung vom Amtsgericht nicht eingetragen. Die Mitgliederversammlung und die Wahl müssten wiederholt werden.

Weitere Infos zum Thema Mitgliederversammlung sind online im Startpaket für Vereinsvorstände in der Rubrik „Vereinsrecht zu finden“. Dort gibt es auch noch einige Hinweise zur Satzungsänderung.

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