KIPKI hilft auch Vereinen

Verwendet werden darf das Geld u.a. für Investitionen in energetische Sanierungen, Ressourcenschonung und Effizienz von kommunalen Gebäuden von Einrichtungen nichtwirtschaftlicher Betätigung – dazu gehören auch Sportstätten, die in kommunaler Hand liegen.
Sportvereine, die ihre Sportstätten von den Kommunen gepachtet haben, sollten daher aktiv werden damit die Erneuerung von z.B. veralteten Heizungen, Reduzierung von hohem Wasserverbrauch bei Duschanlagen durch energieeffiziente Maßnahmen von den Kommunen ersetzt werden.
Im Gespräch mit dem SBR-Geschäftsführer Martin Weinitschke hat der Staatssekretär des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Michael Hauer, ausdrücklich dazu aufgerufen, die Projekte der Sportstätten zu berücksichtigen und bestärkt Sportvereine und Kommunen darin, diesbezüglich aktiv zu werden.
Eine Liste der förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier: https://kipki.rlp.de/foerderkatalog/positivliste
Eine Beratung und Bedarfsermittlung führt die Energieagentur Rheinland-Pfalz für die Kommunen durch: https://www.energieagentur.rlp.de/angebote/kommune/kipki/
Maßnahmen, die durch KIPKI gefördert werden, schließen zusätzliche Bauzuschüsse durch den Sportbund Rheinland NICHT aus.
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