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Jugendarbeit und Ganztagsförderungsgesetz: Widersprüche, Schnittstellen und Perspektiven

Sportjugenden beziehen Stellung – Viele offene Fragen mit Blick auf Betreuungsanspruch

Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz oder kurz GaFöG) regelt den Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder. Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert. Kinder im Grundschulalter haben dann einen Anspruch auf Betreuung im Umfang von acht Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche. Dieser Anspruch gilt auch in den Ferien.

Mit dem Gesetz soll die Betreuungslücke nach der Kindergartenzeit geschlossen werden. Die Umsetzung des Betreuungsanspruchs obliegt den kommunalen Jugendämtern. Doch aktuell sind zur Umsetzung noch viele Fragen offen. Klar ist jedoch bereits, dass insbesondere die Ganztagsbetreuung in den Ferien Auswirkungen auf die Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit haben wird.

Gerade die Angebote in den Ferienzeiten sind Kernelemente der Jugendarbeit und leisten einen wichtigen Beitrag zur Kompetenzvermittlung in den Bereichen Verantwortungsübernahme, Eigenständigkeit und Demokratiefähigkeit. Gleichzeitig werden über Freizeiten viele junge Menschen für ein ehrenamtliches Engagement begeistert. Allein in den rheinland-pfälzischen Sportvereinen und -verbänden finden jedes Jahr über 1.000 Ferienaktionen statt.

Gemeinsam mit anderen Akteuren der Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz hat die Sportjugend Rheinland daher eine Stellungnahme zu den Widersprüchen, Schnittstellen und Perspektiven der Jugendarbeit und des Ganztagsförderungsgesetzes verfasst. Hiermit will sie einen Beitrag dazu leisten, den GaFöG-Anspruch so auszugestalten, dass auch weiterhin die Eigenständigkeit und Potenziale der Kinder- und Jugendarbeit erhalten und gestärkt werden sowie gleichzeitig ein gutes Betreuungskonzept für Grundschüler*innen geschaffen wird.

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