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In Richtung „Zukunft“: SBR gibt sich eine neue Satzung

SBR-Geschäftsführer Martin Weinitschke erläutert die wesentlichen Punkte der neuen Satzung. Foto: W. Höfer
Der Sportbund Rheinland wird künftig auf der Basis einer neuen Satzung agieren. Dies hat die Mitgliederversammlung in Mülheim-Kärlich einstimmig beschlossen. Wie SBR-Geschäftsführer Martin Weinitschke erläuterte, habe man die Satzung den veränderten Rahmenbedingungen in der täglichen Arbeit angepasst. Dies sei ein Schritt in Richtung „Zukunftsfähigkeit“. So sei nach Auffassung des Präsidiums die Position „Breitensport“ nicht mehr erforderlich. Das operative Geschäft dazu werde auf der SBR-Geschäftsstelle, vor allem aber auch in den Fachverbänden und den Vereinen, durchgeführt. Entscheidungen und Entwicklungen von größerer Bedeutung würden dem Bereich „Sportentwicklung“ zugeordnet. Die neue Präsidiumsposition heiße demnach „Breitensport und Sportentwicklung“. Damit grenze man sich auch gegenüber dem Landessportbund ab, dessen Arbeitsschwerpunkt der Leistungssport sei. Außerdem wurde die rechtliche Stellung der Sportjugend in der neuen Satzung dezidiert verankert. Weinitschke erklärte die Hintergründe. „Die Auseinandersetzung über den Grad der Selbstständigkeit der Landessportjugend in Mainz hat jahrelang bis heute zu unüberwindbaren Problemen geführt. Dies bindet Ressourcen und verschleißt auch Menschen.“ So untermauere die neue Satzung im Wesentlichen, dass die Sportjugend Rheinland integraler Bestandteil des Sportbundes Rheinland sei. Gleichzeitig würden ihr Rechte eingeräumt, die bisher nur in der Jungendordnung verankert waren. „Unsere Sportjugend leistet hervorragende Arbeit. Dies mögen Sie auch daran ablesen, dass deren Geschäftsführerin Susanne Weber auch stellvertretende Geschäftsführerin des Sportbundes Rheinland ist“, sagte Weinitschke. In einem weiteren Punkt wies der SBR-Geschäftsführer darauf hin, dass die Gemeinnützigkeit der Vereine zwingende Voraussetzung für deren Mitgliedschaft im Sportbund Rheinland sei. Die Angabe der Gemeinnützigkeit sei mit der neuen  Bestandserhebungs-Software möglich. „Gibt ein Verein an, nicht gemeinnützig zu sein, so geben wir ihm die Möglichkeit, die Gemeinnützigkeit in einem angemessenen Zeitraum nachzuweisen beziehungsweise wiederzuerlangen. Zur BildergalerieZum Video
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