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FAQ Corona aktualisiert

Die nunmehr erschienene Begründung zur 26. Corona Verordnung hat in einigen wenigen Punkten etwas mehr Klarheit gebracht. Im Sportbetrieb müssen Übungsleiter, Betreuer sowie Kampf- und Schiedsrichter nicht bei der Berechnung der zulässigen nicht Immunisierten beachtet werden. Zu beachten sind lediglich die Personen, die aktiv am Sportbetrieb teilnehmen. Schülerinnen und Schüler können sich von der Schule einen Schülerausweis ausstellen lassen. Dieser gilt als Nachweis, dass sie von der Testpflicht ausgenommen sind.

Für viel Unmut hat die vorgeschriebene Vorausbuchungspflicht bei Sportveranstaltungen im Außenbereich gesorgt, da sie von den Vereinen nicht gewährleistet werden kann. In der Begründung zur aktuellen Corona Verordnung ist nunmehr eine Ausnahme aufgeführt. Für kleinere Veranstaltungen kann die Vorausbuchungspflicht je nach Art der Veranstaltung auch durch eine ad-hoc Vergabe der Plätze erfolgen, wenn hierdurch eine wirksame Zugangssteuerung nicht verhindert wird. Diese Regelung sollte auf den Spiel- und Wettkampfbetrieb der Vereine anwendbar sein, damit müssten Vereine nur noch die Zugangssteuerung gewährleisten, indem Sie Impf-, Genesenen- und Testnachweise prüfen und die Anzahl der zugelassenen nicht Immunisierten einhalten. Da in der Begründung die kleineren Veranstaltungen nicht näher spezifiziert sind, läuft eine entsprechende Anfrage beim Ministerium.

Eine Antwort der Landesregierung auf die vom LSB weiteren angebrachten Kritikpunkte an der aktuellen Verordnung steht derzeit noch aus.

Folgende Rubriken in den FAQ Corona wurden aktualisiert:

FAQ Sportbetrieb

FAQ Veranstaltungen

FAQ Mitgliederversammlungen

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