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Bestandsmeldung: Frist endet am 31.01.2024

Foto: iStock / LSB RLP

Noch bis Mittwoch, den 31. Januar haben die Zeit, ihre Mitgliederzahlen zu melden. Die Mitgliederzahlen werden getrennt nach Geburtsjahr und Geschlecht abgefragt und sind dem Fachverband zuzuordnen, dessen Sportart sie betreiben. 

Neben der Meldung der Zahlen sind auch die Angaben der Vereinsadresse, Vereinsdaten und die des Vereinsvorstandes zu prüfen und zu aktualisieren. Hiermit wird eine reiungslose Kommunikation zwischen Verein und Sportbund gewährleistet.


Hier geht's in das Vereinsportal www.SBR-LOKAL.de 

Die Anleitung zur Bestandsmeldung in SBR-LOKAL.de finden Sie HIER


Ist die Bestandsmeldung von Seiten des Vereins abgeschlossen, gibt es anschließend die Möglichkeit, die Anträge zur Lizenz-Bezuschussung für Jugendleiter, Übungsleiter und Vereinsmanagement zu stellen. Die Bezuschussung erfolgt rückwirkend, d.h. alle im Jahr 2023 für den Verein tätigen Lizenz-Inhaber können hier geltend gemacht werden.

Die Beantragung der Lizenz-Bezuschussungen ist bis 31. März 2024 möglich.


Hier geht's in das Vereinsportal www.SBR-LOKAL.de 

Die aktuellen Zuschussrichtlinien finden Sie HIER

Die Anleitung zur Beantragung der Lizenz-Bezuschussung in SBR-LOKAL.de finden Sie HIER


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