Bauzuschüsse künftig online beantragen

Wofür können Vereine Zuschüsse beantragen?
Es gibt zwei verschiedene Förderprogramme für Baumaßnahmen. Maßnahmen bis zu einem Betrag von 10.500 Euro fördert der SBR mit 35 Prozent. Maßnahmen über 10.500 Euro, aber unter 75.000 Euro, werden durch den Landessportbund und das Ministerium des Innern und für Sport mit dem gleichen Prozentsatz gefördert.
Welche Voraussetzungen muss ein Verein erfüllen?
Um eine Förderung zu beantragen, müssen Vereine einen gültigen Freistellungsbescheid nachweisen, die Mindestmitgliedsbeiträge erheben und die Bestandsmeldung abgeschlossen haben.
Wie funktioniert der Online-Antrag?
Vereine können den Antrag über SBR-LOKAL.DE aufrufen. Dort rufen Sie den Menüpunkt Baumaßnahmen auf und wählen je nach Bausumme das entsprechende Förderprogramm aus. Sofern die Voraussetzungen alle erfüllt sind (s.o.) kann über den Button „Neu“ ein Antrag erstellt werden. In vier Schritten werden Sie dabei durch den gesamten Antrag geleitet. Am Ende wird ein Antrag erzeugt, der von den Vereinen unterschrieben an den SBR gesendet werden muss. Eine Einreichung per Mail reicht dabei aus.
Welche Unterlagen braucht man für den Antrag?
Für die Einreichung eines Bauantrages sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ausführliche Baubeschreibung
- ein Satz Bauzeichnungen
- spezifischer Kostenvoranschlag (durch Unternehmen oder Architekten)
- Kopie des Freistellungsbescheides des zuständigen Finanzamtes
(Gemeinnützigkeitsbescheinigung) - Kopie des Grundbuchauszuges bzw. Miet-(Pacht-) vertrag mit Mindestlaufzeit von noch 20 Jahren
Bei Baumaßnahmen über 10.500 Euro und unter 75.000 Euro sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Einvernehmen der Gemeinde
- Angaben zur sportfachlichen Notwendigkeit
Die letzten beiden Dokumente finden Sie auf der Homepage des SBR oder unter SBR-LOKAL.DE. Alle Dokumente können als Datei dem Antrag beigefügt werden und müssen nicht im Original eingereicht werden.
Kann der Antrag noch im Papierformat eingereicht werden?
Nein, Anträge können künftig nur noch über SBR-LOKAL.de gestellt werden.
Wohin können sich Vereine mit Fragen wenden?
Die Sportkreisvorsitzenden beraten Sportvereine zu allen Fragen rund um die Bezuschussung von Baumaßnahmen und unterstützen auch bei der Antragsstellung. Daneben stehen die Ansprechpartner in der Geschäftsstelle für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Welche Fristen sind zu beachten?
Anträge für Baumaßnahmen bis 10.500 Euro können das ganze Jahr gestellt werden. Für Baumaßnahmen über 10.500 Euro bis 75.000 Euro ist der Stichtag der 30.09. für alle Maßnahmen im Folgejahr. Zu beachten ist, dass in allen Programmen die Baumaßnahme erst nach der Bewilligung beginnen darf.
Kasten
Ansprechpartnerin:
Sabrina Eichmann
Tel.: (02 61) 1 35 - 1 71
Fax: (02 61) 1 35 - 1 10
Sabrina.Eichmann@Sportbund-Rheinland.de
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