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ARAG Sportversicherung: Wohin mit dem Handy beim Sport?

Jedes Vereinsmitglied wird sich diese Frage wahrscheinlich schon des Öfteren gestellt haben, denn die meisten Personen besitzen heutzutage ein – oder mehrere Handys, die zudem immer leistungsstärker und somit auch immer wertvoller werden.
Auf Grund der Tatsache, dass es in den letzten Jahren immer häufiger zu Diebstählen bzw. Beschädigungen der Wertsachen während einer Sportstunde gekommen ist veranlasst uns dazu, diesbezüglich Aufklärungsarbeit hinsichtlich des Versicherungsschutzes sowie der Haftungssituation zu leisten: Das Beste wäre natürlich, beim Sport komplett auf die Mitnahme von Wertsachen wie Mobiltelefone, Kameras, Schmuck und teure Uhren zu verzichten. Leider ist das – wie zuvor bereits erwähnt – heute  offenbar nicht mehr praktikabel. Schon die Jüngsten werden immer öfter  und überall mit einem hochwertigen Handy ausgestattet. Vorsicht  beim Wertsachenbeutel Beim Sport stellt sich dann oft die Frage: „Wohin mit den Wertsachen, wenn man sich auf dem Sportplatz oder in der Turnhalle befindet?“  Meist wird ein sogenannter „Wertsachenbeutel“ genutzt. Hierbei werden sämtliche Handys und Wertgegenstände eingesammelt und in dem „Wertsachenbeutel“ gelagert. Diese Lösung ist erfahrungsgemäß nicht die Beste. In dem Beutel, der in der Regel aus Nesselstoff ist, liegen meist viele Handys und andere Gegenstände, die bereits durch falsche Lagerung oder durch den Transport des Beutels, durch Werfen oder Draufsetzen oder -treten beschädigt werden können. Gerade im Ballsportbereich ist auch nicht auszuschließen, dass der Wertbeutel von Bällen getroffen wird. Im Schadenfall entsteht dann häufig die Frage, wen ein Verschulden trifft. In den meisten Fällen ist ein „Schuldiger“ nicht auszumachen oder das Mitverschulden der Geschädigten so hoch, dass dahinter eine unterstellte Schuld des Verursachers zurücktritt und sich anspruchsvernichtend auswirkt. Oft hat der Geschädigte dann das Nachsehen.
Besser wäre es, die Wertsachen von vornherein in einem abschließbaren – nach Möglichkeit fest verankertem – Safe  bzw. Tresor zu sichern. Die  Wertgegenstände könnten in einem derartigen Safe ordnungsgemäß gelagert und vor Diebstählen geschützt werden. Sofern kein Safe bzw. Tresor vorhanden ist, bietet sich als Alternative dazu ein abschließbarer Raum an, in dem die Wertgegenstände untergebracht werden können. Den Zugang zu diesem Raum sollte nach Möglichkeit nur der Übungsleiter haben.  Aber was, wenn in den verschlossenen Raum eingebrochen wird und die Wertsachen entwendet werden? Versicherungsschutz nur bedingt
Im Rahmen der Haftpflichtversicherung besteht für das Abhandenkommen von Gegenständen kein Versicherungsschutz. In der Hausratversicherung ist der Diebstahl von Hausratgegenständen (hierzu zählt zum Beispiel auch das Handy) über die so genannte „Außenversicherung“ abgedeckt, wenn die Gegenstände außerhalb der versicherten Wohnung untergebracht sind. Wenn für den Besitzer des bei einem Einbruchdiebstahl abhanden gekommenen Handys bzw. für die Erziehungsberechtigten des Besitzers eine Hausratversicherung besteht, kann der Schaden dort geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Diebstahl unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht wird. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, in der lediglich der Zeitwert von zu Schaden gekommenen Gegenständen versichert ist, leistet die Hausratversicherung Neuwertersatz. Kontakt:
Versicherungsbüro beim Sportbund Rheinland e.V.
Tel.: (02 61) 1 35 2 55, Fax: (02 61) 1 35 - 1 46, vsbkoblenz(at)arag-sport.de 
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