ARAG Sportversicherung: Wann und wie sind Übungsleiter versichert?
Üblicherweise ist das Risiko aus einer Übungsleitertätigkeit nicht durch die eigene Privat-Haftpflichtversicherung gedeckt. Insofern kommt der Absicherung durch den Sportversicherungsvertrag, den der Sportbund Rheinland e.V. mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG Düsseldorf abgeschlossen hat, eine besondere Bedeutung zu. Im Folgenden wollen wir daher dazu beitragen, Klarheit rund um das Thema „Versicherungsschutz des Übungsleiters“ zu schaffen.

Versicherungsschutz
Die Übungsleiter (ÜL) sind im Rahmen des Sportversicherungsvertrages unfall-, haftpflicht- und rechtsschutzversichert, wenn diese im Auftrag des Vereins eine Vereinsmaßnahme durchführen (z.B. Training). „Im Auftrag des Vereins“ bedeutet, dass eine Delegation durch den Verein erfolgte, gewisse Tätigkeiten zu übernehmen. Die ÜL müssen demnach in einem Vertragsverhältnis mit dem Verein stehen. Da im Schadensfall die Beauftragung des ÜL durch den Verein nachgewiesen werden muss, empfehlen wir grundsätzlich, Verträge mit den ÜL schriftlich zu vereinbaren. Aus diesem Vertrag sollten folgende Sachverhalte hervorgehen:
Zurück- Name des Vereins
- Name und Anschrift des ÜL
- Zeitpunkt, zu dem der ÜL für den Verein tätig ist
- Bezeichnung der Tätigkeiten für den Verein (z.B. Trainer 1. Seniorenmannschaft)
Termine
-
02.05.2025
Haus des Sports geschlossen -
20.05.2025
#TrikotTag -
04.07.2025
SBR-Sommerfest: Netzwerktreffen & Dankeschön-Party -
12.09.2025
Kreistag des Sportkreises Rhein-Lahn