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ARAG Sportversicherung: Beim Schnuppertraining versichert?

Neben den sportlichen Höhepunkten eines Jahres bieten viele Vereine zudem innerhalb eines Jahres regelmäßige Schnupperkurse bzw. Probetrainings an. Oft richten sich diese sportlichen Tages-, Wochenend- oder Wochenveranstaltungen nicht nur an die Vereinsmitglieder. Gerade Sportler, die (noch) nicht Mitglied sind, sollen angesprochen und auf den Verein aufmerksam gemacht werden, um neue Vereinsmitglieder zu werben. Doch was ist, wenn ihnen etwas passiert?
Foto: LSB NRW
Ihr Verein als Veranstalter dieser sportlichen Events ist durch den Sportversicherungsvertrag, welchen der Sportbund Rheinland e.V. für seine Mitgliedsorganisationen abgeschlossen hat, versichert. Durch diesen sind alle eingesetzten Betreuer, Trainer, Helfer und Aufsichtspersonen ebenso abgesichert wie die teilnehmenden Vereinsmitglieder. Was aber ist mit den Nichtmitgliedern, die aktiv an den Sportangeboten teilnehmen? Was ist, wenn ein teilnehmendes Nichtmitglied unglücklich stürzt und sich verletzt? Was ist, wenn das aktiv teilnehmende Nichtmitglied einem anderen einen Schaden zufügt? Sind die Nichtmitglieder ebenfalls über den Sportversicherungsvertrag mitversichert? Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung für die Vereine, die teilnehmenden Nichtmitglieder abzusichern? Nichtmitglieder sind über den Sportversicherungsvertrag nicht versichert - auch dann nicht, wenn sie dem Verein zu einem späteren Zeitpunkt als Mitglied beitreten. Nur wenn Ihr Verein die Zusatzversicherung für aktiv teilnehmende Nichtmitglieder abgeschlossen hat, besteht für die diese Versicherungsschutz im selben Leistungsumfang wie für die Mitglieder. Mit dieser Zusatzversicherung können Sie für alle aktiven Teilnehmer an satzungsgemäßen Sportangeboten des Vereins einen Unfall-,  Haftpflicht-, sowie Rechtsschutzversicherungsschutz zu günstigen Konditionen erwerben –wenn diese zum Beispiel ein Probetraining absolvieren, Schnupperangebote in Anspruch nehmen, an Kursangeboten oder auch am offenen Lauftreff teilnehmen. Neben der aktiven Sportausübung ist darüber hinaus der direkte Rückweg der Nichtmitglieder von der Sportstätte zum Wohnsitz mitversichert. Für den Versicherungsschutz ist es dabei unerheblich, wie viele Nichtmitglieder pro Jahr wie oft am Vereinssport teilnehmen. Über die Nichtmitgliederversicherung sind alle Nichtmitglieder während des Vereinssports versichert. Der Beitrag für die Nichtmitglieder-Zusatzversicherung richtet sich nach der Größe Ihres Vereins. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Absicherung der Nichtmitglieder während Ihres Vereinssports besteht nicht. In der Regel entscheiden sich die Vereine unter dem Aspekt der Fürsorge seiner teilnehmenden Nichtmitglieder gegenüber für die Versicherung. Durch den Abschluss der Nichtmitglieder kommt Ihr Verein in den Genuss folgender Vorteile:
  1. Den Interessenten wird der Einstieg erleichtert, weil der Verein sie von Anfang an im gleichen Umfang schützt wie seine Mitglieder.

  2. Die teilnehmenden Nichtmitglieder müssen im Vorfeld nicht gemeldet werden, denn es sind sämtliche Interessenten – unabhängig davon, wie viele wie oft am Vereinssport teilnehmen – mitversichert.
Selbstverständlich steht Ihnen das Versicherungsbüro beim Sportbund Rheinland e.V. für weitere Informationen hierzu sowie zu allen weiteren versicherungsrechtlichen Informationen gern zur Verfügung Kontakt:vsbkoblenz(at)arag-sport.de, Fax: 0261- 135146, Tel.: 0261/135-255
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