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27. Corona Bekämpfungsverordnung bringt einige Lockerungen für den Sport

Die 27. Corona Bekämpfungsverordnung tritt am 8. November in Kraft und gilt bis zum 28. November 2021. Trotz steigender Infektionszahlen bringt die neue Verordnung einige Lockerungen für den Sport. Der Sport im Außenbereich wird ab der kommenden Woche ohne jegliche Einschränkungen möglich sein. Für den Innenbereich bleiben die Beschränkungen aus der 26. Verordnung bestehen, die Teilnehmerzahl nicht immunisierter Personen bleibt also weiter begrenzt, bestehen bleibt auch die Testpflicht im Innenbereich. Lockerungen gibt es auch für Veranstaltungen im Außenbereich. Hier fallen ebenfalls alle Beschränkungen mit einer Ausnahme weg. Lediglich, wenn die Zuschauer feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, gilt weiterhin die Testpflicht. Das dürfte aber auf die wenigsten Vereine zutreffen. Damit ist der Spielbetrieb im Außenbereich weitestgehend ohne Einschränkungen möglich. Diese Regelungen können Sie den aktuellen FAQ entnehmen.

Die FAQ wurden in folgenden Rubriken aktualisiert:

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