Hinweise zur Gestaltung von Übungsleiter-Verträgen
Bei der Gestaltung der Übungsleiterverträge bestehen häufig Unsicherheiten, insbesondere hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Übungsleitertätigkeiten. Im Folgenden geben wir Ihnen Hinweise, wie Übungsleitertätigkeiten unter sozialversicherungsrechtlichen Aspekten einzuordnen sind, wann und wie der Übungsleiterfreibetrag angewendet werden kann und stellen Ihnen Musterverträge für eine Tätigkeit im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages und einen geringfügig Beschäftigten Übungsleiter zur Verfügung. Freiberufliche bzw. selbständige Tätigkeiten liegen in der Praxis eher selten vor. Hier stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und stellen Ihnen im Bedarfsfall einen Mustervertrag zur Verfügung.
Mustervertrag Übungsleiter als geringfügig Beschäftigter mit Verhaltenkodex3 MB
Muster Arbeitsvertrag zwischen Verein und Übungsleiter/in als geringfügig Beschäftigter (Arbeitnehmer - Arbeitslohn bis 450 € monatlich).
Muster-Bescheinigung Übungsleiter-Freibetrag36 KB
Bestätigung zur Berücksichtigung der steuerfreien Einnahmen.
Kontakt:
SBR Management-Akademie
Barbara Berg
Tel.: (02 61) 1 35 - 1 45
Barbara.Berg(at)Sportbund-Rheinland.de