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FAQ Versicherung

Stand 8.11.2021

Das Coronavirus (SARS-CoV-2 a) stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen und macht auch nicht vor dem organisierten Sport halt. Vereine überlegen sich Alternativen und müssen hierbei die angeordnete Allgemeinverfügung sowie behördliche Erlasse berücksichtigen.  Die ARAG Sportversicherung begleitet die Vereine in dieser herausfordernden Zeit. Der zwischen dem Sportbund Rheinland e.V. und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert Ihren Verein bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem eine Vereins-Haftpflichtversicherung, die sowohl die Sportorganisation als auch die Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen schützt. Die Sport-Unfallversicherung greift bei einem Unfall, z.B. bei der Sportausübung oder auf dem Weg zu einer Vereinsaktivität, und steht ergänzend zur privaten Vorsorge zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung schützt die rechtlichen Interessen der Vereine und deren Mitglieder.

Vereine organisieren im Rahmen ihres sozialen Engagements Einkaufshilfen für bedürftige Mitmenschen. Hier wird Solidarität gezeigt, die über den Sportversicherungsvertrag versichert ist.

Organisatorische Zusammenkünfte über digitalen Medien sind unverändert über den Sportversicherungsvertrag versichert. Hierzu zählen z.B. Videokonferenzen im Rahmen einer Vorstands-/Abteilungssitzung.

Stand 11.02.2022

Seit dem 01.02.2022 besteht – zunächst befristet bis zum 31.07.2022 – der Versicherungsschutz aus der Sport-Unfallversicherung für Vereinsmitglieder auch bei der individuellen sportlichen Aktivität (Einzeltraining), soweit der eigene Verein (oder einzelne Vereinsabteilungen) vorübergehend coronabedingt keinen Sportbetrieb anbietet (z.B. weil gesetzliche Regelungen nicht umgesetzt werden können) oder anbieten darf (z.B. weil der reguläre Sport- und Spielbetrieb behördlich untersagt wird). Die versicherte private Sportausübung ist regional auf die Wohnsitznähe begrenzt (max. 50 km).

Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden Kursprogramme per Videokonferenzen statt. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.

Weiterhin geduldete Aktivitäten auf Sportanlagen fallen unter den Versicherungsschutz. Hierzu gehört z.B. die Instandhaltung der Sportanlage sowie die Pflege und das Bewegen von Pferden auf der Vereinsanlage.

Stand 11.02.2022

Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim Sportbund Rheinland e.V. finden Sie mit allen Kontaktdaten auf https://www.arag.de/vereinsversicherung/sportversicherung/rheinland/ . Dort erhalten Sie auch weitere Details zum Sportversicherungsvertrag über das hinterlegte Merkblatt und Erklärvideo.

Gerne beraten wir Sie persönlich - vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherungsbüro online einen kostenlosen Telefon- oder Video- Beratungstermin. Dies geht einfach und direkt über die oben genannte Homepage.

Erreichbarkeit und weitere Informationen zum Sportversicherungsvertrag

Ihre persönlichen Ansprechpartner der ARAG Sportversicherung arbeiten für Sie vom Homeoffice aus und sind unverändert erreichbar. Bitte lassen Sie uns Ihre Anfrage bevorzugt per E-Mail oder telefonisch zukommen. Bitte nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten (E-Mailadresse und/oder Telefonnummer) über die wir Sie am besten erreichen können. Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim Sportbund Rheinland e.V. finden Sie mit allen Kontaktdaten auf www.ARAG-Sport.de. Dort finden Sie auch weitere Details zum Sportversicherungsvertrag über das hinterlegte Merkblatt und Erklärvideo.