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Nebenamtliche Übungsleiter der Vereine

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online über SBR-LOKAL.DE. Mitgliedsvereine können sich dort mit ihrem Benutzernamen und Kennwort einloggen, um den Antrag zu bearbeiten. Den Antrag finden Sie in der Rubrik Übungsleiter. Vereine, die bereits im Vorjahr bezuschusst wurden, bekommen dort die dem Verein zugeordneten Übungsleiter angezeigt und können diese entsprechend aktualisieren.

Die Bezuschussung der nebenamtlichen Übungsleiter erfolgt beim Sportbund Rheinland rückwirkend. D.h. Lizenzinhaber des Vereins, welche im Grundlagenjahr (Vorjahr) mind. 40 Stunden für einen Verein tätig waren, können bei der Bezuschussung berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, die 40 Stunden-Regelung gilt auch im Fall eines unterjährigen Lizenzerwerbs, dem unterjährigen Erlangen der Volljährigkeit und/oder der Aufnahme der unterjährigen Tätigkeit in Ihrem Verein. Wichtig: Hier ist der Zeitraum der letzten eintretenden Voraussetzung bis 31.12. des Vorjahres zur Prüfung der 40 Stunden heranzuziehen. Erlangt ein Übungsleiter beispielsweise seine Lizenz im Mai so muss er von Mai bis Dezember 40 Stunden für seinen Verein tätig sein, um bei der Bezuschussung berücksichtigt werden zu können. Die geleisteten Stunden müssen über einen „Stundennachweis“ nachgewiesen werden.

Die DOSB-Lizenz muss bis mind. 31.12. des Grundlagenjahres gültig sein, damit eine Bezuschussung der Übungsleiter möglich ist. Daneben muss ein schriftlicher Vertrag zwischen Übungsleiter/Trainer und Verein bestehen. 

Der Jahressammelantrag muss bis zum 31.03. des Antragsjahres online abgeschlossen und das ausgedruckte Antragsformular mit der Unterschrift eines Vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied gemäß §26 BGB beim Sportbund Rheinland eingegangen sein. Eine Einreichung ist auch per E-Mail möglich.

Für einen Lizenzinhaber kann nur einmal pro Bezuschussungsgruppe im Antragsjahr ein Zuschuss beantragt werden, auch wenn dieser mehrere Lizenzen hat. Der Verein bestätigt mit der Abgabe des Jahressammelantrags, die Richtigkeit der gemachten Angaben und dass ihm von allen zur Bezuschussung beantragten Lizenzinhabern ein unterschriebener Verhaltenskodex zum Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vorliegt.

Die Bezuschussung erfolgt als Pauschal-Bezuschussung pro lizenziertem Übungsleiter und pro gemeldetem Mitglied bis 18 Jahre. Dabei wird auf die Zahlen der Bestandserhebung zurückgegriffen. Die Höhe der Pauschale wird jeweils jährlich landesweit abgestimmt. Die Zuschüsse dürfen ausschließlich zur Honorierung der im Verein tätigen Übungsleiter verwendet werden. Jeder antragstellende Verein erhält mit der Auszahlung einen Bewilligungsbescheid. Die Höhe des Zuschusses wird in zwei Hälften im Juli und im Oktober an die Vereine überwiesen. 

Der Sportbund Rheinland ist jederzeit berechtigt, durch Einsichtnahme in die Kassenbücher und Honorarbelege eines Vereines die zweckentsprechende Verwendung der Zuschüsse sowie die den Zuschuss begründenden Daten zu überprüfen. Bei Zuwiderhandlung des Vereins gegen die Richtlinien wird dieser auf bestimmte Zeit von der Bezuschussung ausgeschlossen und unrechtmäßig erhaltene Zuschüsse werden zurückgefordert.

Spezielle Förderbedingungen

  • Es werden nur Übungsleiter/Trainer (Mindestalter 18 Jahre im Grundlagenjahr) mit gültiger DOSB-Lizenz (bis 31.12. des Grundlagenjahres) bezuschusst.
     
  • Die Stunden müssen über einen „Stundennachweis“ nachgewiesen werden.
  • Es muss ein schriftlicher Vertrag zwischen Übungsleiter/Trainer und Verein bestehen. Des Weiteren muss ein unterschriebener Verhaltenskodex von jedem Übungsleiter/Trainer vorliegen. Diese müssen vom Sportbund beim Verein einsehbar sein.
  • Die Zuschüsse dürfen ausschließlich zur Honorierung der im Verein tätigen Übungsleiter verwendet werden.