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Hauptamtliche Übungsleiter der Vereine

Der Förderbetrag pro Stunde wird jeweils zu Beginn des Jahres wie folgt ermittelt:

Mit diesem Betrag werden pro Übungsleiter/Trainer bis zu 39 Stunden pro Woche gefördert. Es können maximal 4 Übungsleiter/Trainer pro Verein gefördert werden.

Die Förderung kann bis zu 50 Prozent des Brutto-Arbeitsentgeltes betragen. Wenn möglich wird am Anfang des Jahres eine Reserve in der Höhe der maximalen Jahresbezuschussung für eine Stelle gebildet, um Neuanträge berücksichtigen zu können. Diese Reserve wird zum dritten Quartal aufgelöst und anteilig an die bezuschussten Vereine ausgezahlt. Daher ist nach Ende des zweiten Quartals kein Neuantrag mehr möglich.

Spezielle Förderbedingungen

  • Es werden nur Übungsleiter/Trainer (Mindestalter 18 Jahre) mit gültiger DOSB-Lizenz bezuschusst.
  • Der Übungsleiter/Trainer muss wöchentlich mindestens 15 Stunden für den Verein arbeiten.
  • Es muss ein Arbeitsvertrag mit Angaben zum monatlichen Arbeitsumfang und zur Höhe des Brutto-Monatsentgeltes vorliegen. Änderungen in den Verträgen in Bezug auf Arbeitszeit, Monatsentgelt, Befristung, Kündigung etc. sind dem Sportbund Rheinland unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  • Es ist auszuweisen wie viele Wochenstunden im Bereich der Sportpraxis und wie viele in der Sportverwaltung oder in anderen Bereichen geleistet werden.
  • Es können aus diesem Etat nur Stunden bezuschusst werden, die in der Sportpraxis geleistet werden, hierunter fallen auch die Vor-und Nachbereitungszeiten der Unterrichtsstunden.
  • Mit dem Erstantrag sowie in jedem folgenden Antragsjahr ist ein Lohnsteuernachweis (Verdienstnachweis) des Vorjahres einzureichen.
  • Der Verein bestätigt mit der Abgabe der Lohnsteuernachweise (Verdienstnachweise), dass ihm von allen zur Bezuschussung beantragten Lizenzinhabern ein unterschriebener Verhaltenskodex zum Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vorliegt.
  • Eine Bezuschussung erfolgt erst nach Eingang und Prüfung aller geforderten Unterlagen ab dem Folgemonat.
  • Die Zuweisung erfolgt quartalsweise. Zu viel gezahlte Zuschüsse müssen dem Sportbund Rheinland gemeldet und ohne Aufforderung zurückgezahlt werden.