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Zuschüsse bei Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten der Sportvereine

Der Zuschussantrag ist vom Hauptverein vor dem Kauf beim Sportbund Rheinland einzureichen und mit der Unterschrift eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes zu versehen. Pro Verein kann im Jahr nur ein Zuschussantrag gestellt werden, die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.  Mehrspartenvereine ab 500 Mitglieder können zwei Anträge pro Jahr stellen.

Die Anschaffung darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides erfolgen. Eine nachträgliche Bezuschussung von bereits erfolgten Anschaffungen ist nicht möglich. Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag eines Anbieters oder die Kopie eines entsprechenden Prospektes beizufügen. Die Antragsunterlagen können per E-Mail eingereicht werden.

Folgende Geräte werden bezuschusst:

  • Langlebige Sportgeräte (ab 50 Euro Einzelpreis)
  • Langlebige Großsportgeräte (ab 500 Euro Einzelpreis)
  • Pflegegeräte (zur Instandhaltung und Pflege der Sportstätten ab 200 Euro Einzelpreis)

Die Beantragung eines Zuschusses erfolgt online über www.SBR-LOKAL.de 

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