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Langlebige Sportgeräte (ab 50 Euro Einzelpreis)

Der Kaufpreis der bezuschussten Geräte muss mindestens 500,00 Euro betragen. Er kann durch die Addition des Kaufpreises mehrerer Geräte erreicht werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 20 % der nachgewiesenen Gesamtkosten, jedoch grundsätzlich höchstens 1.000 Euro.

Über darüber hinausgehende Förderungen entscheidet das Präsidium.

Für die Beschallungsanlagen gilt ein Anschaffungspreis von mindestens 500 Euro.

Die Bezuschussung von Kleingeräten im Einzelpreis unter 50 Euro wird nicht gefördert.

Über die Sportgeräte hinaus sind auch förderfähig:

  • mobile Spiegelwände
  • mobile Bühnen
  • Zeitmessanlagen
  • Windmessanlagen
  • Spielfeldumrandungen
  • Fangnetze
  • Heberollständer
  • Ballwagen
  • Mattenwagen
  • Fußballtore
  • Trampoline
  • Air-Track
  • Turngeräte
  • Coaching Eye Systeme
  • etc.

Nicht förderfähig sind Verbrauchsmaterialien wie z.B. Tennisbälle, Fußbälle, Volleybälle, Tischtennisbälle, Federbälle, Handbälle, etc.

Die Beantragung eines Zuschusses erfolgt online über www.SBR-LOKAL.de 

Die zur Verfügung gestellten Mittel dürfen nur für den Zweck Verwendung finden, für den sie bewilligt wurden.

Der Zuschuss muss innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung abgerufen werden.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nur gegen Vorlage der Originalrechnungen, die auf den Verein ausgestellt sind. Ein Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug, Quittungsbeleg bei Barzahlung) ist beizufügen. Die Abrechnungsunterlagen können auch per E-Mail eingereicht werden.

Der Auszahlungsbetrag des Zuschusses richtet sich nach den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen zuschussfähigen Kosten. Liegen diese Kosten unter dem Mindestkaufpreis kann kein Zuschuss ausgezahlt werden.

Ein Weiterverkauf des bezuschussten Sportgeräts ist nicht erlaubt.

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