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Pflegegeräte (zur Instandhaltung und Pflege der Sportstätten ab 200 Euro Einzelpreis)

Der Verein muss entweder eine eigene oder eine langfristig gepachtete Sportstätte nachweisen.

Der Zuschuss beträgt bis zu 20 % der nachgewiesenen Gesamtkosten, jedoch grundsätzlich höchstens 1.000 Euro. Über darüber hinaus gehende Förderungen entscheidet das Präsidium.

Die Bezuschussung von Defibrillatoren wird für die vereinseigene oder gepachtete Sportstätte gefördert.

Beispiele: Rasenmäher, Reinigungsmaschine, Schleppnetz, Defibrillator

Mobiliar, Sport- und Schutzkleidung wird nicht bezuschusst.

Die Beantragung eines Zuschusses erfolgt online über www.SBR-LOKAL.de 

Der Zuschuss muss innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung abgerufen werden.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nur gegen Vorlage der Originalrechnungen, die auf den Verein ausgestellt sind. Ein Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug, Quittungsbeleg bei Barzahlung) ist beizufügen. Die Abrechnungsunterlagen können auch per E-Mail eingereicht werden.

Der Auszahlungsbetrag des Zuschusses richtet sich nach den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen zuschussfähigen Kosten. Liegen diese Kosten unter dem Mindestkaufpreis kann kein Zuschuss ausgezahlt werden.

Der Weiterverkauf der durch den Sportbund geförderten Pflegegeräte ist nicht erlaubt.

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