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Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten an Vereine

Diese Ehrenurkunde wird an Sportvereine zum 150-jährigen Vereinsjubiläum verliehen. 

Den Antrag zur Ehrenurkunde der Ministerpräsidentin richten Sie bitte an Ihren regionalen Sportbund. Der Sportbund leitet ihn weiter an die ADD. In der Regel überreichen Oberbürgermeister oder Landrat die Ehrenurkunde.

Sportvereine, die ihr 155., 160., 165. usw. Stiftungsfest feiern, können diese Ehrung ebenfalls beantragen.

Für zurückliegende Jubiläen kann diese Ehrung nicht vergeben werden.

Voraussetzung für die Verleihung der Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten ist jedoch, dass dem Verein bereits das Wappenschild des Landes Rheinland-Pfalz (ab 100-jährigem Jubiläum) verliehen wurde.

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Wappenschild des Landes Rheinland-Pfalz

Das Wappenschild des Landes Rheinland-Pfalz kann an Vereine verliehen werden, die sich aktiv der Pflege der Musik, des Gesangs, des Sports oder ähnlicher Aufgaben widmen. Das Wappenschild wird aus Anlaß des mindestens hundertjährigen ununterbrochenen Bestehens eines in Rheinland-Pfalz ansässigen Vereins verliehen. Es kann auch aus Anlass eines mehr als hundertjährigen Stiftungsfestes verliehen werden, wenn dieses Stiftungsfest einen angemessenen Rahmen für die Verleihung gewährleistet (110 Jahre, 120 Jahre, 125 Jahre usw.). Der Antrag auf Verleihung des Wappenschildes des Landes Rheinland-Pfalz ist formlos zu stellen. Die Verleihung des Wappenschildes des Landes Rheinland-Pfalz ist Voraussetzung zur Verleihung der Ehrenurkunde der Ministerpräsidentin.