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Vereinsmanagement: Kinderschutz - Fördervoraussetzung für Jugendzuschüsse

Foto: LSB RLP/iStock/Clivia

Mit dem Bundeskinderschutzgesetz 2012 wurde das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Seit 2020 ist der Beitritt zur Rahmenvereinbarung gemäß §72a SGB VIII (Bundeskinderschutzgesetz) Voraussetzung für den Erhalt von Zuschüssen für die Jugendarbeit. Daher erklären wir, was die Rahmenvereinbarung ist und was Vereine tun müssen, um beizutreten. Ein Muss für alle Vereine, die Jugendarbeit machen und öffentliche Zuschüsse beantragen!

Termin: 21.06.2021, 18 - 19.30 Uhr

Ort: Online - Von Ihrem Zuhause

Lizenzhinweis: 2 LE für VM-C-Lizenz & DOSB Jugendleiter

Voraus­setzungen: Internetzugang mit PC oder ein mobiles Endgerät, sowie Lautsprecher / Kopfhörer

Referentin: Susanne Weber, Sportjugend Rheinland

Zur Online-Anmeldung SJ21-WEB-390

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