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Sportunfall im Verein: Was tun?

ARAG-Sportversicherung informiert Vereine des Sportbundes Rheinland: Jeder neunte Unfall passiert beim Sport. Aber was genau zählt eigentlich als Sportunfall, wer ist alles abgesichert und wer haftet im Ernstfall? Diese und noch weitere Fragen zum Thema Vereinssport beantworten wir Ihnen in diesem Beitrag.
Foto: LSB RLP / iStock / humonia

Was ist ein Sportunfall?

Der Sturz beim Fahrradfahren, das Foul im Fußball oder die unglückliche Landung auf der Skipiste: Ein Unfall beim Sport passiert schneller, als man denkt. Gerade im Vereins- oder Leistungssport kommt es sehr häufig zu Unfällen, da hier fast täglich trainiert wird. Als Sportunfall gilt per Definition ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis beim Sport, das zu einer Verletzung führt. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Bänderriss beim Fußballtraining durch den unglücklichen Zusammenstoß mit einem Teammitglied
  • Gebrochene Nase beim Eishockey durch einen fliegenden Puck
  • Verletzungen beim Reitturnier durch den Sturz vom Pferd

Neben dem klassischen Sportunfall gibt es zusätzlich noch den erweiterten Unfallbegriff. Das sind einem Unfall gleichgestellte Ereignisse, die aus einer eigenen erhöhten Kraftanstrengung heraus resultieren, wie beispielsweise:

  • Verrenkungen an Wirbelsäule und anderen Gelenken durch hektische Bewegungen
  • Gezerrte oder gerissene Muskeln, Bänder und Sehnen durch zu viel Gewichte
  • Gebrochene Knochen

Zu den häufigsten Verletzungen im Sport nach einem Unfall zählen Prellungen und Verstauchungen, gefolgt von Knochenbrüchen. Auch Verrenkungen und Verletzungen an Muskeln oder Sehnen sind während eines Trainings oder Wettkampfs keine Seltenheit.

Meldung des Sportunfalls

Gerade nach einem schweren Unfall sitzt der Schock noch tief und Verletzte haben mit Sicherheit andere Sorgen, als den Vorfall der Versicherung zu melden. Doch warten Sie nicht zu lange und halten Sie sich an die Meldefristen des jeweiligen Sportversicherungsvertrages.
Alle Unterlagen, die ein Verletzter während der medizinischen Behandlung erhält, sind ebenfalls zeitnah zu übermitteln. Bei der ARAG können der Verein oder Verband und die verletzte Person unabhängig voneinander einen Unfall entweder online oder per Post melden.

Sie möchten uns einen Sportunfall im Verein schnell und unkompliziert melden?
Dann nutzen Sie einfach unser Onlineformular zur Schadensmeldung, um alle notwendigen Daten zu übermitteln.

Versicherungsschutz

Die Unfallversicherung für Vereine ist auch umgangssprachlich als Sportversicherung bekannt. Die Sportversicherung umfasst eine Reihe an verschiedenen Leistungen aus unterschiedlichen Versicherungen wie unter anderem etwa die aus einer Unfallversicherung und beispielsweise einer Haftpflicht. Diese Art der Gruppenunfallversicherung dient in erster Linie dazu, eine Grundversorgung für Vereinsmitglieder sicherzustellen. Für alles, was darüber hinausgeht, also beispielsweise Aufenthalte in einer Reha-Klinik, ist die eigene Krankenversicherung der Mitglieder zuständig.

Welche Vereinsmitglieder bei einem Sportunfall abgesichert sind

Über die Sportversicherung sind alle Mitglieder des Vereins abgesichert. Das heißt, dass alle aktiven sowie passiven Mitglieder, die während der Ausübung des Vereinssports einen Unfall erleiden, über diese Versicherung mit geschützt sind. Die Leistungen der Sportversicherung geht in der Regel noch weit über die eines einfachen Unfallschutzes hinaus. Für den Fall, dass Nichtmitglieder beim Probetraining einen Sportunfall erleiden, gibt es einen gesondert zu vereinbarenden Versicherungsschutz.

Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter vom Sportversicherungsbüro beim Sportbund Rheinland für weitere Informationen zur Verfügung. Telefon: 0261-135-215; Email: vsbkoblenz(at)arag-sport.de; Internet: www.arag-sport.de

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