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FAQ Sportbetrieb aktualisiert

Bei den Beschränkungen zur Sportausübung im Rahmen der 20. Corona Bekämpfungsverordnung zählen die vollständig Geimpften und Genesenen nicht mit. Diese Personen können zusätzlich am Sportbetrieb teilnehmen. Der betreuende Übungsleiter, bzw. der Verein muss sich von den betreffenden Personen die entsprechenden Nachweise vorlegen lassen.

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