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26. Corona Bekämpfungsverordnung und gesetzliche Übergangsregelungen verlängert

Die 26. Corona Bekämpfungsverordnung ist bis zum 07. November ohne Änderungen für den Sport verlängert worden. Ebenfalls verlängert wurden die gesetzlichen Übergangsregelungen.

Bei nicht erfolgter Neuwahl bleiben nunmehr die Vorstände bis zum 31.08.2022 im Amt, möglich bleibt bis zu diesem Zeitpunkt auch die Durchführung von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen auf virtuellem Weg. Grundsätzlich kann nach diesen Regelungen auch die Mitgliederversammlung ins kommende Jahr verschoben werden. Allerdings ist dies nur möglich, wenn die aktuellen Vorgaben die Durchführung einer Mitgliederversammlung nicht zulassen. Dies dürfte auf die meisten Vereine nicht zutreffen, da die Vorgaben für Veranstaltungen, die auch für die Mitgliederversammlungen gelten, in der aktuellen Verordnung so gestaltet sind, dass Mitgliederversammlungen stattfinden können.

Folgende Rubriken in den FAQ Corona wurden entsprechend aktualisiert:

Gesetzliche Übergangsregelung

Mitgliederversammlung

Sportbetrieb

Sportstätten

Veranstaltungen

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