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24. Corona Bekämpfungsverordnung erschienen

Die 24. Corona Bekämpfungsverordnung gilt ab dem 2. bis einschließlich 30. Juli 2021. Für den Sportbetrieb bringt sie einige weitere Erleichterungen. Die Gruppengrößen wurden sowohl im Außen- als auch im Innenbereich auf 50 Personen angehoben, die Personenbegrenzung auf eine Person pro fünf Quadratmeter gesenkt. Geblieben ist die Testpflicht im Innenbereich, allerdings sind neben den Kindern bis einschließlich 14 Jahre nunmehr auch die Übungsleiter von der Testpflicht ausgenommen.

Veranstaltungen sind jetzt im Außenbereich bis 500 Zuschauern bzw. Teilnehmern und im Innenbereich bis 300 Zuschauern bzw. Teilnehmern möglich. Erfreulichste Änderung ist der Wegfall der Testpflicht bei Veranstaltungen im Innenbereich. Damit ist nunmehr die Durchführung der Mitgliederversammlungen relativ unproblematisch möglich.

Unsere FAQ Corona haben wir für Sie wie immer aktualisiert. Änderungen wurden in diesen Rubriken vorgenommen:

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