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22. Corona Bekämpfungsverordnung gilt bis 20. Juni

Die 22. Corona Bekämpfungsverordnung gilt seit heute bis einschließlich 20. Juni. Wie auch in der vorherigen Verordnung, sind die Regelungen für den Sport Inzidenz abhängig, beinhalten aber generell einige weitere Erleichterungen für den Vereinssport. Bis auf den Sport im Innenbereich von 10er Gruppen bei einer Inzidenz unter 50, ist der Sport nunmehr auch mit Kontakt möglich. Erfreulicherweise wurden in der aktuellen Verordnungen auch einige offene Fragen klargestellt. Geimpfte und Genesene können zusätzlich zu den zulässigen Gruppen dazukommen, sind aber bei der Personenbegrenzung von 1 Person auf nunmehr 20 qm einzuberechnen. Weggefallen ist auch die nicht nachvollziehbare Maskenregelung für den Reha-Sport.

Die aktuellen Regelungen zum Sportbetrieb finden Sie hier: FAQ Sportbetrieb

Die neue Verordnung lässt nunmehr auch Veranstaltungen im Innenbereich bis 100 Personen und im Außenbereich bis 250 Personen wieder zu. Im Innenbereich gilt die Testpflicht. Damit sind grundsätzlich auch wieder Vereinsveranstaltungen und auch Mitgliederversammlungen mit hohem organisatorischen Aufwand unter Einhaltung der strengen Vorgaben möglich.

Hier finden Sie Informationen zu

FAQ Veranstaltungen 

FAQ Mitgliederversammlungen

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