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Stand März 2022

Sportstätten gehören zur sozialen Infrastruktur gemäß Nr. 5.1.2 b) der VV Wiederaufbau RLP 2021. Voraussetzung für eine Förderung ist die Aufnahme in den kommunalen Maßnahmenplan. Die Kommunen melden diese Maßnahmen über den Kreis an die ADD.

Stand März 2022

Sportstätten einschließlich der funktionsbezogenen Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände gehören grundsätzlich zur sozialen Infrastruktur. Wenn Sportvereine über keine eigenen Sportanlagen verfügen, aber funktionsbezogene Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände in gemeindlichen Sportanlagen besitzen und diese durch die Naturkatastrophe beschädigt oder zerstört wurden, kann der Verein die funktionsbezogenen Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände als Teil der Wiederherstellung der gemeindlichen Infrastruktur über die ADD beantragen. Hierfür gibt es einen gesonderten Antrag für nicht-kommunale Träger gemeindlicher Infrastruktur. Auch diese Schäden müssen in den kommunalen Maßnahmenplan aufgenommen werden. Daher sollte der Verein dies bei der Kommune anmelden.

Antragsformular abrufbar unter https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/wiederaufbau-kommunaler-infrastruktur/

Sollte es sich nicht um Ausstattung oder Einrichtungsgegenstände von Sportanlagen handeln, so sind Vereine über die ISB (Nr. 4 der VV Wiederaufbau RLP 2021) antragsberechtigt. Die Förderquote ist dann jedoch nur 80 Prozent.

Online-Antrag über https://ssp-client.isbrlp-online.de/login

Stand März 2022

Bei manchen Fällen ist nicht pauschal festzulegen, ob es sich um kommunale Infrastruktur handelt oder nicht. Dies ist z.B. der Fall, wenn in einem Funktionsgebäude auch eine kommerziell betriebene Gaststätte vorhanden ist. Für eine solche Gaststätte (Einnahmen werden erzielt) ist eine Förderung über die Antragsstrecke der ISB zu prüfen.

Stand März 2022

In gemischt genutzten Gebäuden (Funktionsgebäude für Sportstätte / kommerziell betriebene Gastronomie) sprechen sich die Bewilligungsstellen (ADD und ISB) ab. Vereinen mit solchen gemischt genutzten Gebäuden wird eine Abstimmung mit der ADD/ISB vor Antragsstellung empfohlen.

Für das Inventar der Gaststätte kann der Pächter/Betreiber einen Antrag gemäß Nr. 2 VV Wiederaufbau RLP 2021 bei der ISB stellen.

Stand März 2022

Hier ist auf den Einzelfall abzustellen. Es wird eine Abstimmung mit der ADD vor Antragsstellung empfohlen.

Stand März 2022

Nein, hier gibt es ein gesondertes Formular Antrag eines nicht-kommunalen Trägers einer öffentlichen Infrastruktur.

Abrufbar unter: https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/wiederaufbau-kommunaler-infrastruktur/

Stand März 2022

Je nach Art der Maßnahme (Bau/Einrichtungsgegenstände) sind folgende Nachweise zu erbringen:

Bei Anträgen an die ADD gilt:

Vereine nutzen für ihre Anträge bitte das aktuelle Formular (Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur add.rlp.de) für Nicht-kommunale Träger kommunaler Infrastrukturmaßnahmen.

Bitte die im Formular abgefragten Angaben in jedem Fall vollständig eintragen. Insbesondere:

  • Lageplan (Maßstab 1:1000) mit Darstellung der Maßnahme (soweit möglich)
  • Nachvollziehbare Kostengliederung
  • Angabe der Kostenbeteiligung Dritter (z.B. Leistungen einer Elementarschadensversicherung)
  • Angemessene Darstellung der entstandenen Schäden, Beschreibung, Fotos, Schadensgutachten (falls vorhanden)
  • Bei Ersatzbeschaffung: Angabe, welche Gegenstände beschafft werden sollen mit Angabe der Kosten und nachvollziehbarer Erläuterung des Bedarfs.
  • Bei Baumaßnahmen: angemessene Dokumentation der entstandenen Schäden (Beschreibung, Fotos,  Schadensgutachen falls vorhanden).  Erläuterung der Notwendigkeit der Wiederherstellung (z.B. Anzahl der Nutzer, Nutzungsumfang). Ggf. Darstellung ob und inwieweit der Wiederaufbau über den ursprünglichen Bestand hinausgehen soll.

Falls es sich bei der Maßnahme um einen Ersatzneubau, eine wesentliche Änderung der Gebäudestruktur oder um eine Tiefbaumaßnahme an anderer Stelle handelt, bitte eine nachvollziehbare Vergleichsberechnung mit Darstellung der Wirtschaftlichkeit der Alternativen als Anlage beifügen.

Die Anträge bitte über die jeweiligen Kommunen und die Kreisverwaltung an die ADD richten.

Bei Anträgen sind folgende Dinge einzureichen:

Der Antrag kann nur mit einer bereits vorhandenen Zusammenfassung Schadensbegutachtung eingereicht werden. Abrufbar unter: https://isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/Aufbauhilfe_Gebaeude/Schadensbegutachtung.pdf

Stand März 2022

Ja, die wasserrechtliche Genehmigung sowie die notwendigen Genehmigungen (u.a. Baugenehmigung) können nach den Nummern 4.3.5 und  5.3.1b) VV Wiederaufbau RLP 2021 nachgereicht werden.

Stand März 2022

Über einen Zuwendungsbescheid. Rückfragen werden direkt an den Antragsteller gerichtet.

Stand März 2022

Die Bewilligungsstellen streben eine zügige Bewilligung an.

Stand März 2022

Laut Nr. 9.11 der VV Wiederaufbau RLP 2021 ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn förderunschädlich. Aber Achtung, sollten weitere Fördergelder in Kombination in Anspruch genommen werden, so gelten die dortigen Regelungen. Bei den regulären Sportstättenförderungen ist ein vorzeitiger Baubeginn so nicht möglich.

Stand März 2022

Nach Nr.  9.6 VV Wiederaufbau RLP 2021 können nach Bewilligung angemessene Abschlagszahlungen gewährt werden. Zudem können bei Vorlage von Rechnungen Teilzahlungen der Fördersummen veranlasst werden.

Im Detail unterscheidet sich hierbei die Vorgehensweise von ADD und ISB

Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsvereine des Sportbundes Rheinland, die nachweisbare Schäden an Inventar, beweglichem Sportmaterial oder der Infrastruktur durch die Flutkatastrophe erlitten haben und keinen Ausgleich der Schäden durch Versicherungen oder Dritte erhalten.

Die Bedingungen und das Antragsformular finden Sie HIER