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Stand 03. April 2022

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist ab dem 3. April 2022 ohne jegliche Einschränkungen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich wieder möglich. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens empfiehlt der Sportbund Rheinland zumindest für den Sport im Innenbereich bei der 3G Regel zu bleiben und in Wartesituationen auch die Maskenpflicht beizubehalten. Im Rahmen seines Hausrechts kann jeder Verein diese Regelungen für seinen Sportbetrieb vorgeben. Vereine, die an Wettkämpfen oder am Spielbetrieb teilnehmen, sollten auch mögliche diesbezügliche Vorgaben der Fachverbände beachten. Bei der Nutzung kommunaler Sportstätten sollten sich Vereine bei ihrer Kommune erkundigen, ob diese gesonderten Regelungen für die Nutzung der Sportstätten erlassen hat.

Stand 28.01.2022

Grundsätzlich ist die infizierte Person dafür verantwortlich, enge Kontaktpersonen über die vorliegende Coronainfektion zu unterrichten und nicht der Verein.

Natürlich ist es sinnvoll, dass der Verein die Teilnehmer eine Trainingsgruppe informiert, sofern er Kenntnis von der Coronainfektion eines Teilnehmers der Gruppe erhalten hat, zumal es sich, zumindest beim Sport im Innenbereich um enge Kontaktpersonen im Sinne der Absonderungsverordnung handeln dürfte (Kontakt mehr als zehn Minuten, mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ohne Maske oder Kontakt in einem schlecht oder nicht belüftetem Raum über eine längere Zeit).

Die Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche bezüglich der Quarantäne gelten nur bei Infektionen im Kindergarten und in der Schule, nicht aber beim Sportbetrieb im Verein. Ob die Teilnehmer der Trainingsgruppe sich in Quarantäne begeben müssen, ist nicht Entscheidung des Vereins.

Für Informationen zur Notwendigkeit und Dauer der Quarantäne sowie zu Ausnahmeregelungen müssen sich die betroffenen Personen an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Informationen dazu finden sich auch auf der Homepage der Landesregierung unter https://corona.rlp.de/de/themen/absonderung-und-quarantaeneregelungen/ 

Stand 03. April 2022

Die aktuelle Verordnung schreibt keine Hygienekonzepte für den Sportbetrieb vor. Aus Infektionsschutzgründen machen Hygienemaßnahmen dennoch weiterhin Sinn. Das Land Rheinland-Pfalz stellt ein pauschales Hygienekonzept zum Download bereit mit allgemeinen Hygienehinweisen. Die Hygienekonzepte der einzelnen Sportverbände, die darüber hinaus Regelungen treffen, bleiben dabei unberührt. Auch einige Kommunen haben für die Nutzung ihrer Sportstätten Hygienekonzepte erstellt, die bei der Nutzung zu beachten sind.

Der Sportbund Rheinland hat zudem einen Erklärfilm "Hygienekonzept in Sporthallen und -räumen" erstellt.

Stand 03. April 2022

Ab dem 3. April sind auch sportliche Veranstaltungen wieder ohne Einschränkungen zugelassen, dies gilt sowohl für die aktiven Teilnehmer als auch für die Zuschauer. Da die Infektionszahlen aber sehr hoch sind, empfiehlt der Sportbund Rheinland zumindest für den Innenbereich die Beibehaltung der 3G Regelung und der Maskenpflicht. Im Rahmen seines Hausrechts kann ein Verein diese über die aktuelle Verordnung hinausgehenden Regelungen erlassen. Zu beachten sind auch eventuelle spezielle Vorgaben der Fachverbände für den Wettkampf- und Spielbetrieb.

Erklärfilm: Hygienekonzept für den Sportbetrieb