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Sportplakette des Bundespräsidenten an Vereine

Die Sportplakette des Bundespräsidenten ist als Auszeichnung für Turn- und Sportvereine oder - verbände bestimmt, die sich über Jahre besondere Verdienste um die Pflege und Entwicklung des Sports erworben haben. Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) an den Chef des Bundespräsidialamtes unter Beteiligung des zuständigen Landesministers für Sport und des Bundesministers des Innern. Die Urkunde über die Verleihung der Plakette trägt die Unterschrift des Bundespräsidenten. Urkunde und Plakette händigt der Bundespräsident selbst, der zuständige Landesminister für Sport oder ein Beauftragter aus. Der Antrag auf Verleihung der Sportplakette ist mindestens sechs Monate vor dem Jubiläum schriftlich über den zuständigen Landessportbund / Spitzenverband an den Empfehlungsausschuss des DOSB zu richten.

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