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Versicherung beim Sportabzeichen

Es sind nur solche Sportabzeichen-Veranstaltungen in den Versicherungsvertrag des Sportbundes Rheinland e.V. eingeschlossen, die von Sportvereinen durchgeführt werden, die Mitglied im Sportbund Rheinland e.V. sind.

Versicherungsarten

a)      Haftpflichtversicherung des Veranstalters

  • es gilt der Sportversicherungsvertrag des Sportbund Rheinland e.V.

b)      Haftpflicht des Organisators

  • der Organisator ist für die Organisation, Durchführung und Ernennung;
  • der Betreuer verantwortlich;
  • die Betreuer übernehmen Verantwortung für die Teilnehmer;
  • in dieser Eigenschaft kommt die Veranstalter-Haftpflichtversicherung zum Tragen.

c)       Unfallversicherung der Betreuer und Teilnehmer

  • Betreuer und Teilnehmer sind bei dem Training für das Sportabzeichen und bei der Abnahme versichert.

Im Sportbund Rheinland sind alle Teilnehmer (auch Nicht-Mitglieder) eines Sportabzeichen-Treffs versichert, wenn der Treff von einem Sportverein des Sportbundes Rheinland e.V. veranstaltet wird.