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Baumaßnahmen über 75.000 Euro

Baumaßnahmen über 75.000 Euro werden mit maximal 40% der Kosten bezuschusst. Die Antragstellung erfolgt über die Sportkreisvorsitzenden und die jeweilige Kreisverwaltung. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach einer Prioritätenliste, die in der Regel vom Sportstättenbeirat des jeweiligen Kreises aufgestellt wird.