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GEMA


Seit dem 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013 gilt für alle Sportvereine in Rheinland-Pfalz ein Pauschalvertrag mit der GEMA. Vorteil für die Vereine: Die Pauschale erfasst zahlreiche Veranstaltungen, die nicht mehr einzeln bei der GEMA angemeldet werden müssen, sondern direkt abgegolten sind. Aber Achtung: Auch künftig gibt es Veranstaltungen, die einzeln bei der GEMA angemeldet und bezahlt werden müssen, dies betrifft insbesondere alle geselligen Veranstaltungen. Für diese Gebühren gilt aber für Sportvereine ein Nachlass von 20 %.



   GEMA-Pauschalvereinbarung (PDF-Datei, 65 KB)


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