GEMA
Seit dem 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013 gilt für alle
Sportvereine in Rheinland-Pfalz ein Pauschalvertrag mit der GEMA. Vorteil
für die Vereine: Die Pauschale erfasst zahlreiche Veranstaltungen, die
nicht mehr einzeln bei der GEMA angemeldet werden müssen, sondern direkt
abgegolten sind. Aber Achtung: Auch künftig gibt es Veranstaltungen, die
einzeln bei der GEMA angemeldet und bezahlt werden müssen, dies betrifft
insbesondere alle geselligen Veranstaltungen. Für diese Gebühren gilt
aber für Sportvereine ein Nachlass von 20 %.
GEMA-Pauschalvereinbarung (PDF-Datei, 65 KB)
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