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Aktuelle Informationen zu Rechts- und Steuerfragen / Gesetzesänderungen


Ihre Ansprechpartnerin:
SBR Management-Akademie
Barbara Berg
Tel.: (02 61) 1 35 - 1 45
E-Mail: barbara.berg@sportbund-rheinland.de


März 2010

ELENA - elektronisches Entgeltmeldeverfahren

Was haben Sportvereine im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelung zu beachten?

Auf jeden Arbeitgeber kommt seit Anfang 2010 die neue Verpflichtung zu, alle relevanten Entgeltdaten für Ihre Beschäftigten auf elektronischem Weg an die zentrale Daten-Speicherstelle zu übermitteln. Betroffen davon sind auch Sportvereine mit geringfügig Beschäftigten z.B. Übungsleiter, Platzwarte, Reinigungskräfte oder bezahlte Sportler sowie hauptamtlich Angestellte.

  ELENA - Ausnahmeregelung für unsere gemeinnützigen Vereine (PDF-Dokument, 112 KB)


Oktober 2009

Frist für Satzungsänderungen wurde verlängert

Nach dem BMF-Schreiben (vom 25.11.2008 BStBl 2008 I, S. 985) zum Anwendungsbereich der neuen Ehrenamts-Freibetragsregelung nach § 3 Nr. 26 a galt bislang für die notwendige Satzungsänderung bei Zahlungen des Ehrenamtsfreibbetrags an Vorstandsmitarbeiter nur der knappe Zeitraum bis 31.12.2009 .

Achtung: Diese Zeitvorgabe zur Herbeiführung einer notwendigen Satzungsänderung zur Vermeidung von gemeinnützigkeitsschädlichen Schlussfolgerungen wurde noch einmal bis 31.12.2010 verlängert!

  Fristverlängerung Satzungsänderungen (PDF-Datei, 56 KB)


April 2009

Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung bei geringfügig Beschäftigten

Arbeitnehmer in Sportvereinen, damit auch geringfügig Beschäftigte, unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft. Mit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz hat sich das Meldeverfahren zur gesetzlichen Unfallversicherung bei geringfügig Beschäftigten geändert. Seit dem 01.Januar 2009 ist die Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung direkt im Rahmen des Meldeverfahrens bei der Minijob-Zentrale vorzunehmen.

  Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (PDF-Datei, 149 KB)


April 2009

Änderungen freiwillige Unfallversicherung bei der VBG


Die freiwillige Unfallversicherung bei der VBG ist erweitert worden auf  Beauftragte des Vereins.

  Änderungen der freiwilligen Unfallversicherung (PDF-Datei, 86 KB)

  VBG-Formular freiwillige Unfallversicherung (Word-Datei, 2.015 KB)


März 2009

Ab 2009: Erhöhte Körperschaft- und Gewerbesteuerfreibeträge!
Steuerliche Entlastung auch für Vereine!

  Erhöhte Körperschaft- und Gewerbesteuerfreibeträge (PDF-Datei, 62 KB)


März 2009

Dem unten stehenden Informationsblatt zur GEMA-Pauschalvereinbarung können Sie entnehmen, welche Veranstaltungen unter die GEMA-Pauschalvereinbarung fallen und nicht bei der GEMA einzeln veranlagt werden müssen.

   GEMA-Pauschalvereinbarung (PDF-Datei, 86 KB)

Dezember 2008

Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26 a

Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums

Nach einer sehr langen Vorlaufzeit wurde vom Bundesfinanzministerium das mit den Bundesländern zuvor abgestimmte Schreiben vom 25.11.2008 zum Anwendungsbereich des persönlichen Ehrenamtsfreibetrags nach § 3 Nr. 26a EStG in Höhe von 500 € jährlich nun bekannt gegeben. Im unten stehenden Download möchten wir Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Inhalten des BMF-Anwendungsschreibens geben.

  Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums (PDF-Datei, 124 KB)


Februar 2008

Neue Spendenbescheinigungen


Hier erhalten Sie die neuen amtlichen Formulare zu Sach- und Geldspenden.

  Zuwendungsbestätigung Sachspenden (PDF-Datei, 85 KB)

  Zuwendungsbestätigung Geldspenden (PDF-Datei, 53 KB)

Februar 2008

Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht

Zum 21.09.2007 wurde das Gesetz "Zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" verabschiedet und ist rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft getreten. Die Änderungen enthalten viele Vorteile für gemeinnützige Sportvereine wie die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages, die Einführung der Ehrenamtspauschale und die Erhöhung der Einnahmegrenze im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und der Zweckbetriebsgrenze.

Bei der Umsetzung in der Praxis sind jedoch einige Dinge zu beachten. Insbesondere die Einführung der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG ist nicht ganz unproblematisch. Grundlegend müssen hier entsprechende Satzungsvoraussetzungen für die Zahlung der Ehrenamtspauschale insbesondere an Vorstandsmitarbeiter geschaffen werden. Eine entsprechende Formulierung können Sie den anhängenden weiteren Informationen entnehmen.

  Informationen zum Gesetz "Zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" (PDF-Datei, 164 KB)

Februar 2008

  Hinweis-Schild zum Rauchverbot (PDF-Datei, 1.375 KB)

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