Versicherung beim Sportabzeichen
Es sind nur solche Sportabzeichen-Veranstaltungen in den Versicherungsvertrag
der
Landessportbünde eingeschlossen, die von Sportvereinen durchgeführt
werden, die
Mitglied in einem Landessportbund sind.
Alle Teilnehmer sollten von den Organisatoren durch Aushang oder
Handzettel über
Art und Umfang ihres Versicherungsschutzes informiert werden.
Versicherungsarten
a) Haftpflichtversicherung des Veranstalters
- es gelten die jeweiligen Bestimmungen der
Landessportbünde;
b) Haftpflicht des Organisators
- der Organisator ist für die Organisation, Durchführung
und Ernennung
der Betreuer verantwortlich;
- die Betreuer übernehmen Verantwortung für die
Teilnehmer;
- in dieser Eigenschaft haftet die
Veranstalter-Haftpflicht;
c) Unfallversicherung der Betreuer und Teilnehmer
- Betreuer und Teilnehmer sind bei dem Training für
das
Sportabzeichen versichert 
Im Landessportbund Rheinland-Pfalz sind alle Teilnehmer eines Sportabzeichen-Treffs
versichert, wenn der Treff von einem Sportverein des Landessportbundes/des
jeweiligen
Sportbundes veranstaltet wird.
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