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Versicherung beim Sportabzeichen


Es sind nur solche Sportabzeichen-Veranstaltungen in den Versicherungsvertrag der
Landessportbünde eingeschlossen, die von Sportvereinen durchgeführt werden, die
Mitglied in einem Landessportbund sind.

Alle Teilnehmer sollten von den Organisatoren durch Aushang oder Handzettel über
Art und Umfang ihres Versicherungsschutzes informiert werden.

Versicherungsarten

a) Haftpflichtversicherung des Veranstalters
    - es gelten die jeweiligen Bestimmungen der Landessportbünde;

b) Haftpflicht des Organisators
    - der Organisator ist für die Organisation, Durchführung und Ernennung
       der Betreuer verantwortlich;
    - die Betreuer übernehmen Verantwortung für die Teilnehmer;
    - in dieser Eigenschaft haftet die Veranstalter-Haftpflicht;

c) Unfallversicherung der Betreuer und Teilnehmer
    - Betreuer und Teilnehmer sind bei dem Training für das
      Sportabzeichen versichert

Im Landessportbund Rheinland-Pfalz sind alle Teilnehmer eines Sportabzeichen-Treffs
versichert, wenn der Treff von einem Sportverein des Landessportbundes/des jeweiligen
Sportbundes veranstaltet wird.