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Prüfer & Prüfung


Der Prüfer in Schule & Verein

Als Sportabzeichen-Prüfer darf tätig werden, wer 18 Jahre alt ist, Mitglied eines
Sportvereins und in Besitz eines gültigen Prüferausweises. Dieser Ausweis wird 
bei vorhandener fachlicher Eignung vom Sportbund Rheinland ausgestellt. Der
Sportabzeichen-Prüfer arbeitet eng mit dem Prüferobmann des Sportkreises und 
der Sportabzeichen-Stelle des Sportbundes zusammen.

An den Schulen muss der 1. Prüfer ein staatlich geprüfter Sportlehrer sein.

Der Prüfer-Ausweis gilt maximal 4 Jahre und wird nur verlängert, wenn der Prüfer in den vergangenen Jahren mitgearbeitet hat und zur weiteren Tätigkeit bereit ist.


Der Prüfer bei der Bundeswehr

Ab sofort sind die Truppen-Sportlehrer der Bundeswehr für die Ausstellung und
Verlängerung der Bundeswehr-Prüferausweise zuständig.


Die Prüfung

Prüfungen sind öffentlich abzuhalten. Der Bewerber für das Deutsche Sportabzeichen 
hat sich durch Personalausweis oder Pass auszuweisen. Maßgebend für die Altersstufe
ist das Alter, welches der Erwerber im Kalenderjahr hat.

Bei den Prüfungen sollten jeweils zwei für die Sportart berechtigte Prüfer anwesend 
sein. Die Erfüllung der geforderten Leistung ist von einem Prüfer in der Prüfkarte
einzutragen und mit Unterschrift und Prüferausweis-Nummer zu bestätigen.

Ein Prüfer darf übrigens nicht die Leistungen für ein Mitglied seiner Familie abnehmen.


  Kreisbeauftragte für das Deutsche Sportabzeichen (PDF-Datei, 79 KB)

  Antrag auf Prüfberechtigung (PDF-Datei, 100 KB)

  Prüfungswegweiser 2012 (PDF-Datei, 6.913 KB)