Der Prüfer
bei der Bundeswehr
Ab sofort sind die Truppen-Sportlehrer der Bundeswehr für die Ausstellung und
Verlängerung der Bundeswehr-Prüferausweise zuständig.
Die Prüfung
Prüfungen sind öffentlich abzuhalten. Der
Bewerber für das Deutsche Sportabzeichen
hat sich durch Personalausweis oder Pass
auszuweisen. Maßgebend für die Altersstufe
ist das Alter, welches der Erwerber im Kalenderjahr hat.
Bei den Prüfungen sollten jeweils zwei für die
Sportart berechtigte Prüfer anwesend
sein.
Die Erfüllung der geforderten Leistung ist von
einem Prüfer in der Prüfkarte
einzutragen und
mit Unterschrift und
Prüferausweis-Nummer
zu bestätigen.
Ein Prüfer darf übrigens nicht die Leistungen
für ein Mitglied seiner
Familie abnehmen.
Kreisbeauftragte für das Deutsche Sportabzeichen
(PDF-Datei, 79 KB)
Antrag
auf Prüfberechtigung (PDF-Datei, 100 KB)
Prüfungswegweiser 2012 (PDF-Datei, 6.913 KB)
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