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Historie

Vorreiter des Deutschen Sportabzeichen 
war 1912 die erste offizielle  "Auszeichnung
für vielseitige Leistungen" auf dem Gebiet
der Leibesübungen - ein Beschluss des
"Deutschen Reichsausschusses für Olym-
pische Spiele". Die Auszeichnung erhielten
allerdings nur Männer  und "Mitglieder von
Verbänden" - vom "Sportorden für Jeder-
mann" war  man damals noch weit entfernt.

1921 benannte man die Aus-
zeichnung um in "Deutsches
Turn-  und Sportabzeichen" 
und seitdem konnten auch 
Frauen das Abzeichen erwerben
sowie Sportbegeisterte, die in keinem Verein
 gemeldet waren. Jungen dürfen seit 1925 
teilnehmen, Mädchen  seit 1927.

Seit 1934 trägt das Abzeichen den Namen
"Deutsches Sportabzeichen" (DSA) und ist

seit dem 14. November 1935 als Ehren-
zeichen staatlich anerkannt.

1937 wurde es umbenannt in "Deutsche
Reichsauszeichnung für Leibesübungen" 
und seit dem 1. April 1952 hießt es wieder
"Deutsches Sportabzeichen".

Damit auch Behinderte Mit-
menschen beim Sportabzeichen
dabei sein  können, gibt es seit
1942 Behindertenbedingungen.
Seit 1969 dürfen  auch Schülerinnen und
Schüler für das Sportabzeichen an den
Start  gehen und alle paar Jahre werden 
die Sportabzeichen-Bedingungen aktualisiert. 
So zählt beispielsweise seit dem Jahr 2000 
Inline-Skating  als neue Sportabzeichen-Disziplin.