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12.01.2009


ARAG Sportversicherung informiert:

Karnevalsveranstaltungen richtig versichern


In Kürze ist sie wieder da: die fünfte, närrische Jahreszeit. Bevor sie am Aschermittwoch im allgemeinen Wehklagen endet, werden zahlreiche Vereine eigene Karnevalssitzungen, Bälle und Umzüge durchführen. Damit diese Veranstaltungen unbeschwert ablaufen können, sollte man als Vereinsverantwortlicher unbedingt zwischen zwei Arten von Veranstaltungen unterscheiden:

Veranstaltungen für Mitglieder und geladene Gäste
Wird von Sportvereinen eine so genannte interne Karnevalsveranstaltung durchgeführt, an denen fast ausschließlich nur Vereinsmitglieder und geladene Gäste teilnehmen, besteht grundsätzlich ein ausreichender Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag mit dem Sportbund Rheinland e.V.

Örtliche Festveranstaltungen
Wird eine öffentliche Karneval- oder eine Festveranstaltung durchgeführt, die für alle zugängig ist, sollte im Vorfeld mit dem Versicherungsbüro geklärt werden, ob und inwiefern ein Schutz für die vorhandenen Risiken besteht. Besonders wichtig ist dabei zum Beispiel auch, dass eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung besteht und damit auch die eigenen Mitglieder und Helfer abgesichert sind. Bei der Durchführung von eigenen und satzungsgemäßen Sportveranstaltungen ist dies jedoch grundsätzlich der Fall.

Die ARAG Sportversicherung als Sportversicherer des Sportbund Rheinland e.V. bietet auch für die öffentlichen Festveranstaltungen und Umzüge zur Pflege des Brauchtums Karneval im Rahmen und Umfang des derzeit gültigen Sportversicherungsvertrages ausreichenden Schutz. Weiterer Bedarf kann auch für Sonderrisiken, wie z. B. Garderobenversicherung, Musikinstrumente, Absicherung von Kfz- und Tierrisiken bei Umzügen, oder für besonders herausragende Veranstaltungen bestehen, für die spezielle Konzepte bereitgehalten werden.

Obacht ist bei den Karnevalsvereinen geboten, bei denen nur die Tanzgruppe Mitglied in einem Tanzsportverband ist und die weiteren Mitglieder des Vereins nicht dem Sportbund gemeldet sind. In diesen Fällen besteht nur für die (Tanz-) Abteilung, nicht aber für den gesamten Verein ein Versicherungsschutz. Versichert sind dann ausschließlich nur die satzungsgemäßen Veranstaltungen und Aktivitäten dieser (sportlichen) Abteilung (z.B. Auftritte und Training). Wird eine Veranstaltung jedoch nicht von der Abteilung, sondern vom gesamten Karnevalsverein veranstaltet (z.B. eine öffentliche Sitzung), besteht dafür standardmäßig kein Versicherungsschutz. Gleiches gilt, falls die Veranstaltung in den Händen eines Fördervereins liegt. Hierzu bietet die ARAG Sportversicherung individuellen Schutz an.

Nähere Infos erhalten Sie beim Versicherungsbüro beim Sportbund Rheinland e.V., Rheinau 11, 56075 Koblenz, Tel.: 02 61/1 35-2 55, Fax: 02 61/1 35-1 46, E-Mail: vsbkoblenz@arag-sport.de

 

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