12.01.2009
ARAG
Sportversicherung informiert:
Karnevalsveranstaltungen richtig versichern
In Kürze ist sie wieder da: die fünfte, närrische Jahreszeit. Bevor sie
am Aschermittwoch im allgemeinen Wehklagen endet, werden zahlreiche Vereine
eigene Karnevalssitzungen, Bälle und Umzüge durchführen. Damit diese
Veranstaltungen unbeschwert ablaufen können, sollte man als
Vereinsverantwortlicher unbedingt zwischen zwei Arten von Veranstaltungen
unterscheiden:
Veranstaltungen
für Mitglieder und geladene Gäste
Wird von Sportvereinen eine so genannte interne Karnevalsveranstaltung
durchgeführt, an denen fast ausschließlich nur Vereinsmitglieder und
geladene Gäste teilnehmen, besteht grundsätzlich ein ausreichender
Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag mit dem Sportbund
Rheinland e.V.
Örtliche Festveranstaltungen
Wird eine öffentliche Karneval- oder eine Festveranstaltung durchgeführt,
die für alle zugängig ist, sollte im Vorfeld mit dem Versicherungsbüro
geklärt werden, ob und inwiefern ein Schutz für die vorhandenen Risiken
besteht. Besonders wichtig ist dabei zum Beispiel auch, dass eine
Veranstalter-Haftpflichtversicherung besteht und damit auch die eigenen
Mitglieder und Helfer abgesichert sind. Bei der Durchführung von eigenen
und satzungsgemäßen Sportveranstaltungen ist dies jedoch grundsätzlich
der Fall.
Die ARAG Sportversicherung als Sportversicherer des Sportbund Rheinland e.V.
bietet auch für die öffentlichen Festveranstaltungen und Umzüge zur
Pflege des Brauchtums Karneval im Rahmen und Umfang des derzeit gültigen
Sportversicherungsvertrages ausreichenden Schutz. Weiterer Bedarf kann auch
für Sonderrisiken, wie z. B. Garderobenversicherung, Musikinstrumente,
Absicherung von Kfz- und Tierrisiken bei Umzügen, oder für besonders
herausragende Veranstaltungen bestehen, für die spezielle Konzepte
bereitgehalten werden.
Obacht ist bei den Karnevalsvereinen geboten, bei denen nur die Tanzgruppe
Mitglied in einem Tanzsportverband ist und die weiteren Mitglieder des
Vereins nicht dem Sportbund gemeldet sind. In diesen Fällen besteht nur für
die (Tanz-) Abteilung, nicht aber für den gesamten Verein ein
Versicherungsschutz. Versichert sind dann ausschließlich nur die
satzungsgemäßen Veranstaltungen und Aktivitäten dieser (sportlichen)
Abteilung (z.B. Auftritte und Training). Wird eine Veranstaltung jedoch
nicht von der Abteilung, sondern vom gesamten Karnevalsverein veranstaltet
(z.B. eine öffentliche Sitzung), besteht dafür standardmäßig kein
Versicherungsschutz. Gleiches gilt, falls die Veranstaltung in den Händen
eines Fördervereins liegt. Hierzu bietet die ARAG Sportversicherung
individuellen Schutz an.
Nähere Infos erhalten Sie beim Versicherungsbüro beim Sportbund Rheinland
e.V., Rheinau 11, 56075 Koblenz, Tel.: 02 61/1 35-2 55, Fax: 02 61/1 35-1
46, E-Mail:
vsbkoblenz@arag-sport.de
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