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28.03.2008





Lotto Rheinland-Pfalz mit neuem Sozialkonzept

  • Spielsuchtprävention und Jugendschutz an oberster Stelle
  • Vorgaben des Staatsvertrages werden konsequent umgesetzt
  • Neutrale Information statt auffordernder Werbung

Lotto Rheinland-Pfalz – dieser Name steht seit jeher für ein verantwortungsbewusstes und staatlich kontrolliertes Glücksspiel, das den Spieler- und Jugendschutz als oberste Maxime des Handelns verinnerlicht hat und dabei in hohem Maße dem Gemeinwohl dient. Dem trägt das Unternehmen mit einem neuen Sozialkonzept Rechnung, das gemeinsam mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung (LZG) entwickelt wurde.

Der Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, verpflichtet Veranstalter von öffentlichen Glücksspielen, die Spielteilnehmer noch intensiver zu einem verantwortungsvollen Spielen anzuhalten und so der Spielsucht frühzeitig vorzubeugen. Um diesen Vorgaben in vollem Ausmaß gerecht zu werden, hat Lotto Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung (LZG) in Rheinland-Pfalz ein Sozialkonzept entwickelt, das aus drei Säulen basiert:

  • dem Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006,

  • dem neuen Glücksspielstaatsvertrag und

  • dem Landesglücksspielgesetz.

„Wir setzen damit die Vorgaben des Staatsvertrages um und bekennen uns zum aktiven Spielerschutz“, bestätigt Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler. So wurde ein umfassender Maßnahmenkatalog erstellt, der folgende Punkte beinhaltet:

  1. Alle Spielunterlagen (Scheine, Quittungen, Broschüren- und Werbemaßnahmen etc.)  enthalten Warnhinweise.

  2. Ein Aufklärungsfaltblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung liegt in jeder Annahmestelle.

  3. Annahmestellen-Mitarbeiter sind und werden im Hinblick auf Spielsuchtprävention geschult und regelmäßig geprüft sowie überwacht.

  4. Die Werbung zu den Spielangebot von Lotto Rheinland-Pfalz hat rein informativen und keinen auffordernden Charakter.

Die Kommunikation des Unternehmens beschränkt sich auf eigene Publikationen wie das „glüXmagazin“ und Informationsmaterialien für die Annahmestellen sowie auf Funk- und Printmedien. „Dabei handelt es sich um eine sachliche Berichterstattung, die dazu dient, Informationen zu Gewinnmöglichkeiten und Funktionsweisen der Glücksspiele anzubieten. Gleichzeitig soll für unsere Kunden ein ausreichendes Glücksspielangebot sichergestellt werden – sozusagen als legale Alternative, um zu verhindern, dass Spielteilnehmer in illegale Angebote (zum Beispiel im Internet) abdriften“, sagt Lotto-Chef Schössler. Außerdem werden Hinweise zu Jugendschutz, Spielsuchtgefahren und Beratungsmöglichkeiten integriert.

Zusätzlich werden externe Kompetenzen wie die Gesundheitszentralen im Hinblick auf das Thema Suchtprävention eingebunden. Dies gilt auch im Zusammenhang mit dem Internetauftritt von Lotto Rheinland-Pfalz, der auf die Erfordernisse der Spielsuchtprävention abgestimmt ist. Das Internetglücksspiel ist im Hinblick auf die damit verbundenen Gefahren (Reizerhöhung durch Interaktivität, rasche Spielfrequenz, orts- und zeitgebundene Spielteilnahme, Fehlen äußerer Kontrollen) eingestellt.

Außerdem besteht seit dem 1. Januar 2008 durch die so genannte SPIEL-CARD eine Kartenpflicht auch für die tägliche Lotterie KENO. Für alle Sportwetten besteht diese Kartenpflicht schon länger. Ein übergreifendes Sperrsystem ermöglicht zudem eine Selbst- sowie eine Fremdsperre suchtgefährdeter Spieler.

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