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28.03.2008

Lotto Rheinland-Pfalz mit neuem Sozialkonzept
- Spielsuchtprävention
und Jugendschutz an oberster Stelle
- Vorgaben
des Staatsvertrages werden konsequent umgesetzt
- Neutrale
Information statt auffordernder Werbung
Lotto Rheinland-Pfalz –
dieser Name steht seit jeher für ein verantwortungsbewusstes und staatlich
kontrolliertes Glücksspiel, das den Spieler- und Jugendschutz als oberste
Maxime des Handelns verinnerlicht hat und dabei in hohem Maße dem
Gemeinwohl dient. Dem trägt das Unternehmen mit einem neuen Sozialkonzept
Rechnung, das gemeinsam mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung (LZG)
entwickelt wurde.
Der Glücksspielstaatsvertrag,
der am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, verpflichtet Veranstalter von
öffentlichen Glücksspielen, die Spielteilnehmer noch intensiver zu einem
verantwortungsvollen Spielen anzuhalten und so der Spielsucht frühzeitig
vorzubeugen. Um diesen Vorgaben in vollem Ausmaß gerecht zu werden, hat
Lotto Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für
Gesundheitsförderung (LZG) in Rheinland-Pfalz ein Sozialkonzept entwickelt,
das aus drei Säulen basiert:
-
dem
Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006,
-
dem
neuen Glücksspielstaatsvertrag und
-
dem
Landesglücksspielgesetz.
„Wir
setzen damit die Vorgaben des Staatsvertrages um und bekennen uns zum
aktiven Spielerschutz“, bestätigt Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler.
So wurde ein umfassender Maßnahmenkatalog erstellt, der folgende Punkte
beinhaltet:
-
Alle
Spielunterlagen (Scheine, Quittungen, Broschüren- und Werbemaßnahmen
etc.) enthalten
Warnhinweise.
-
Ein
Aufklärungsfaltblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
liegt in jeder Annahmestelle.
-
Annahmestellen-Mitarbeiter
sind und werden im Hinblick auf Spielsuchtprävention geschult und
regelmäßig geprüft sowie überwacht.
-
Die
Werbung zu den Spielangebot von Lotto Rheinland-Pfalz hat rein
informativen und keinen auffordernden Charakter.
Die
Kommunikation des Unternehmens beschränkt sich auf eigene Publikationen wie
das „glüXmagazin“ und Informationsmaterialien für die Annahmestellen
sowie auf Funk- und Printmedien. „Dabei handelt es sich um eine sachliche
Berichterstattung, die dazu dient, Informationen zu Gewinnmöglichkeiten und
Funktionsweisen der Glücksspiele anzubieten. Gleichzeitig soll für unsere
Kunden ein ausreichendes Glücksspielangebot sichergestellt werden –
sozusagen als legale Alternative, um zu verhindern, dass Spielteilnehmer in
illegale Angebote (zum Beispiel im Internet) abdriften“, sagt Lotto-Chef
Schössler. Außerdem werden Hinweise zu Jugendschutz, Spielsuchtgefahren
und Beratungsmöglichkeiten integriert.
Zusätzlich werden
externe Kompetenzen wie die Gesundheitszentralen im Hinblick auf das Thema
Suchtprävention eingebunden. Dies gilt auch im Zusammenhang mit dem
Internetauftritt von Lotto Rheinland-Pfalz, der auf die Erfordernisse der
Spielsuchtprävention abgestimmt ist. Das Internetglücksspiel ist im
Hinblick auf die damit verbundenen Gefahren (Reizerhöhung durch
Interaktivität, rasche Spielfrequenz, orts- und zeitgebundene
Spielteilnahme, Fehlen äußerer Kontrollen) eingestellt.
Außerdem besteht seit
dem 1. Januar 2008 durch die so genannte SPIEL-CARD eine Kartenpflicht auch
für die tägliche Lotterie KENO. Für alle Sportwetten besteht diese
Kartenpflicht schon länger. Ein übergreifendes Sperrsystem ermöglicht
zudem eine Selbst- sowie eine Fremdsperre suchtgefährdeter Spieler.
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